Diese Zusatzkosten kommen beim Hauskauf auf Sie zu

In Anbetracht des Zinstiefs und günstiger Kredite bietet sich für viele Menschen die optimale Gelegenheit, den Wunsch nach einem Eigenheim zu realisieren. Doch die attraktiven Preise für Immobilien sollten nicht von den Zusatzkosten, die den Hauskauf begleiten, ablenken. Sowohl Altbauten als auch Neubauten sind mit Nebenkosten verbunden, die unter anderem an den Staat, den Fiskus und den Notar zu entrichten sind.

Immobilienfinanzierung- Die richtige Strategie für Selbstnutzer und Kapitalanleger–...
  • Siepe, Werner (Autor)
  • 208 Seiten - 19.03.2019 (Veröffentlichungsdatum) - Stiftung Warentest (Herausgeber)

Maklergebühren

Wird zur Vermittlung von Immobilien ein Makler eingeschaltet, so wird für Käufer die Zahlung einer Provision oder Courtage fällig. Es liegt keine gesetzliche Festschreibung über die Höhe der Provision vor, so dass Makler und Kunden weitgehend freier Verhandlungsspielraum gegeben ist. Im Allgemeinen wird für die Provision jedoch die ortsübliche Courtage veranschlagt. Diese ist abhängig von der Region und liegt zwischen drei und sieben Prozent des Kaufpreises. Der Verhandlungsspielraum ist auch von der jeweiligen Marktsituation abhängig. In stark nachgefragten, großstädtischen Gegenden wie Düsseldorf, wo Sie unter anderem hier Häuser, die zum Verkauf stehen, finden können, ist die Courtage meist weniger gut verhandelbar.

Grundbucheintragung und Notariatskosten

Jeder Eigentümer von Grundstücken ist in Deutschland zu einer Grundbucheintragung verpflichtet. Das Grundbuch beinhaltet dabei sämtliche Beurkundungen über Grundstücksrechte. Neben dem Eigentum können dies Hypotheken und Grundschuld sein. Grundbücher werden von den Grundbuchämtern geführt und die Eintragung in die Grundbücher wird von Notaren veranlasst. Für eine Grundbucheintragung müssen Käufer mit einer Gebühr von etwa 0,5 Prozent der Kaufsumme rechnen. Die zur Abwicklung von Immobilienkäufen erforderliche beglaubigte Urkunde wird von einem Notar ausgestellt. Dieser erhebt Kosten in Höhe von bis zu 1,5 Prozent des Gesamtpreises, wobei die Notariatskosten vollumfänglich vom Käufer zu tragen sind. Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) schreibt vom Notar beurkundete Kaufverträge beim Erwerb von Immobilien gesetzlich vor.

Grunderwerbssteuer

Sobald die Immobilie gekauft ist, folgt auch schon der Steuerbescheid vom Finanzamt und die Grunderwerbsteuer wird fällig. Beim Erwerb von Wohneigentum sorgt auch der Fiskus für Nebenkosten, da der Kauf mit einer Grunderwerbssteuer verknüpft ist. Diese schwankt je nach Bundesland und liegt zwischen 3,5 Prozent und 6,5 Prozent des Gesamtpreises beim Erwerb von Haus, Wohnung oder Grundstück.

Weitere Finanzierungsnebenkosten: Gutachten, Versicherung und Renovierung

Zur Einschätzung der Bausubstanz empfiehlt sich insbesondere bei Altbauten die Beauftragung von Gutachtern. Diese können auch Rückschluss über den eventuellen Sanierungsbedarf geben. Die Kosten für ein Gutachten durch Architekten oder Bauingenieure liegen meist unter 1.000 Euro und können langfristig Kosten sparen.

Für Immobilienbesitzer ist außerdem der Abschluss bestimmter Versicherungen wichtig. So schützt etwa eine Wohngebäudeversicherung bei Schäden durch Feuer, Gewitter, Hagel, Sturm oder Leitungswasser. Bestimmte andere Schäden, etwa durch Überschwemmungen, sind separat zu versichern. Zudem benötigen Hauskäufer eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung, für den Fall, dass dritte Personen im Zusammenhang mit der Immobilie oder dem Grundstück zu Schaden kommen.

Fazit

Für zukünftige Eigentümer empfiehlt es sich, bei der Finanzplanung neben dem reinen Kaufpreis mit Nebenkosten von bis zu 15 Prozent zu rechnen. Bereits obligatorische Zusatzkosten wie die Grunderwerbssteuer, die Notariatsgebühren und die Grundbucheintragung können mit einem hohen prozentualen Anteil zu Buche schlagen. Zudem können Maklerprovision, Versicherungs- und Sanierungskosten hinzukommen.

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