Scheidungsablauf: Wie läuft ein Scheidungsverfahren ab?

Wie eine Hochzeit grundsätzlich abläuft und welche Schritte im Vorfeld dafür notwendig sind, dürfte auch den meisten Unverheirateten bekannt sein. Schließlich ist eine Eheschließung nicht nur eine beliebte Gelegenheit, um mit allen Verwandten und Bekannten zu feiern, sondern es sind auch immer wieder in Zeitungen und Zeitschriften zahlreiche Ratgeber-Artikel zu diesem Thema zu finden. Anders sieht es beim Scheidungsablauf aus, da Trennungen noch immer ein gesellschaftliches Tabu-Thema sind. Wer sich jedoch gut vorbereitet und die wichtigsten Punkte berücksichtigt, kann auch diese unangenehme Lebensphase gut überstehen.

Hilfe bei Scheidung und Trennung – Schnellüberblick zu den wichtigsten Fragen und Antworten –...
  • Bohnenkamp, Ruth (Autor)
  • 192 Seiten - 18.09.2018 (Veröffentlichungsdatum) - Stiftung Warentest (Herausgeber)

Erste Schritte auf dem Weg zur Scheidung

Bevor eine Scheidung in die Wege geleitet werden kann, muss sichergestellt sein, dass die Ehe tatsächlich gescheitert ist. Deshalb sieht der Gesetzgeber ein Trennungsjahr vor, das nur in Ausnahmefällen nicht eingehalten werden muss. Erst danach kann die Scheidung beantragt werden. Für die Durchführung des Trennungsjahrs sind aber nicht unbedingt zwei getrennte Wohnsitze notwendig. Es genügt, wenn getrennt gewirtschaftet wird. Notwendig ist für die Stellung eines Scheidungsantrags aber zwingend ein Scheidungsanwalt. Wenn sich beide Partner einig sind und die Trennung gütlich erfolgt, genügt ein Anwalt. Falls Unstimmigkeiten vorliegen, sollten sich beide Partner gesondert vertreten lassen. Um einen geeigneten Rechtsanwalt zu finden können Sie im Internet eine Anwaltssuche für Familienrecht durchführen. In der Regel erfolgt die Scheidung dann am zuständigen Amtsgericht.

Die Kosten einer Scheidung

Wieviel eine Ehescheidung kostet, lässt sich nicht pauschal sagen. Die Mindestkosten sind gesetzlich festgelegt und werden zum einen durch das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und zum anderen über das Gesetz über Gerichtskosten in Familiensachen (FamGKG) geregelt. Die exakten Kosten hängen vom sogenannten Verfahrenswert (Streitwert) ab, der maßgeblich durch das Einkommen bestimmt wird. Auch Vermögenswerte und anderes können mit einbezogen werden. Anhand dieser Summe werden dann die Rechtsanwaltsgebühren für die Scheidung und die Gerichtskosten bestimmt. Mit einem Online-Scheidungskostenrechner können Sie die Kosten, die auf Sie zukommen werden, schon vorab relativ genau ausrechnen. In der Regel teilen die beiden Parteien die Gerichtskosten untereinander auf und jeder trägt die Kosten für den eigenen Anwalt. Nur unter gewissen Umständen sind die Scheidungskosten steuerlich absetzbar, nämlich dann, wenn die Kosten Ihre Existenzgrundlage gefährden. Da eine Ehescheidung jedoch für viele per se existenziell bedeutend ist, ist die Rechtssprechung bezüglich der steuerlichen Absetzbarkeit nicht eindeutig. Generell nicht abzugsfähig sind die sogenannten Scheidungsfolgekosten, die aus Prozessen beispielsweise zum Sorgerecht oder Ehegattenunterhalt entstehen.

Durchführung der Scheidung

Das eigentliche Scheidungsverfahren beginnt mit Zustellung des Scheidungsantrags an den Ehepartner durch das Gericht. Dieser kann sich nun dazu äußern und Stellung beziehen. Von seiner Reaktion hängt der weitere Verlauf und auch die Dauer des Scheidungsverfahrens entscheidend ab. Im Idealfall stimmt er zu und die beiden Ehepartner haben bereits im Vorfeld alle notwendigen Regelungen miteinander abgesprochen. In diesem Fall füllen beide zunächst die Formulare zum Versorgungsausgleich aus. Erst danach findet der Scheidungstermin vor Gericht statt, bei dem beide Partner anwesend sein müssen. Dabei werden die Scheidungsvoraussetzungen geprüft und verschiedene Folgeregelungen wie beispielsweise eventueller Unterhalt besprochen. Schließlich ergeht ein Scheidungsbeschluss, der auch schriftlich festgehalten wird.

Rechtskräftigkeit der Scheidung

Wann die Scheidung rechtskräftig wird, ist davon abhängig, ob sie einvernehmlich erfolgt oder nicht. Wenn sich beide Ehepartner einig sind und nur einen Anwalt beauftragen, vertritt dieser streng genommen nur die Interessen eines der Beteiligten. Der andere Ehepartner hat in diesem Fall immer noch die Möglichkeit, innerhalb einer Frist von dreißig Tagen Rechtsmittel einzulegen. Erst danach ist die Scheidung rechtsgültig. Wenn beide Eheleute von einem eigenen Rechtsanwalt vertreten werden, gibt es diese Frist zwar grundsätzlich auch. Es besteht aber die Möglichkeit, dass beide Seiten nach der Verhandlung erklären, dass sie auf Rechtsmittel verzichten. In diesem Fall wird die Scheidung sofort rechtskräftig.

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