Autofahren mit (Klein-)Kindern: Ab wann sollten Kindersitz und Kindersitzerhöhung zum Einsatz kommen?

Autofahrer sind gesetzlich dazu verpflichtet, mitfahrende Kinder unter zwölf Jahren oder unter 150 Zentimeter Körpergröße mit einem passenden Kindersitz zu sichern. Die sogenannten Rückhaltesysteme sorgen für einen optimalen Verlauf des Sicherheitsgurts und sind bei Unfällen ein Lebensretter für Kinder. Das Gesetz schreibt für unterschiedliche Gewichtsgruppen verschiedene Rückhaltesysteme vor. Dazu gehören Babyschalen der Gruppen null und null plus bis 10 bzw. 13 Kilogramm sowie der Gruppe eins von 9-18 Kilogramm, Gruppe zwei von 15-25 Kilogramm und der Gruppe drei von 22-36 Kilogramm.

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  • AUTOKINDERSITZ FÜR JAHRE - Der Autokindersitz wurde entwickelt, um eine ungefährliche Reise den Kindern mit einem Körpergewicht von 9-36 kg zu gewährleisten. Er hat den Sicherheitsattest der Europäischen Union ECE R44/04
  • EINSTELLBARE KOPFSTÜTZE - Dank der 7-stufigen Verstellung kann die Kopfstütze leicht an das wachsende Kleine angepasst werden
  • 3-PUNKT-SICHERHEITSGURTE - Eine ungefährliche Position des Kleinen im Autositz gewährleisten einfach einstellbare 3-Punkt-Sicherheitsgurte
  • SEITENSCHUTZTEILE - Zusätzliche Seitenschutzteile garantieren Kopf- und Schulterschutz des Kleinen
  • LEICHTE MONTAGE - Der Kindersitz kann leicht ins Auto eingebaut werden – es reicht, ihn anzuschnallen

Kindersitz auf dem Beifahrersitz

Kindersitze müssen nach der ECE-Regelung 44 oder 129 amtlich genehmigt sein. Eine orangefarbene Prüfplakette auf der Rückseite des Sitzes mit dem europäischen Prüfzeichen E in einem Kreis weist darauf hin. Zulässig sind nur Sitze mit der Prüfnorm ECE-R 44/03 oder höher. Kinder fahren am sichersten auf der Rücksitzbank. Muss Ihr Kind ausnahmsweise auf dem Beifahrersitz mitfahren, ist dies für eine Babyschale erlaubt, wenn Sie den Beifahrerairbag abschalten. Bei einem in Fahrtrichtung positionierten Kindersitz schieben Sie den Beifahrersitz nach ganz hinten. Außerdem sollten Sie prüfen, ob der Hersteller die Verwendung des Kindersitzes auf dem Beifahrersitz erlaubt.

Sitzkissen ab 15 Kilogramm erlaubt

Eine Alternative zum Kindersitz ist die Kindersitzerhöhung. Ab wann sie eingesetzt werden darf, bestimmt ebenfalls das Gewicht: Das Gesetz erlaubt Sitzkissen ab einem Gewicht von 15 Kilogramm. Dies ist für junge Kinder nicht empfehlenswert. Ein Sitzkissen ohne Führungshörner kann beim starken Bremsen nach vorne wegrutschen. Ein schlafendes Kind rutscht bei einer Sitzerhöhung schnell aus dem Gurt heraus. Sitzkissen dürfen Sie nur mit einem 3-Punkt-Gurt verwenden.

Am besten Sitzerhöhung mit Rückenlehne

Nur Rückhaltesysteme mit einer mitwachsenden Rückenlehne schützen optimal. Diese verfügen über einen Seitenaufprallschutz, halten den Kopf des Kindes beim Schlafen und verfügen über ein Führungssystem für den Diagonalgurt. Ein Autokindersitz-Test ist ein guter Anhaltspunkt für die Auswahl des passenden Produkts. Eine einfache Sitzerhöhung bietet keinen optimalen Verlauf des Diagonalgurts. Sie sollten so spät wie möglich auf eine Sitzerhöhung mit Führungshörnern umsteigen. Dies ist erforderlich, wenn Ihr Kind nicht mehr in den Kindersitz mit Rückenlehne passt.

Bild: bigstockphoto.com / Marchibas

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