Elektrosmog – harmlos oder Krebsrisiko?

Elektromagnetische Felder umgeben uns ständig und unbemerkt. Wir haben keinen Sinn für die ausgesendete Strahlung, die wir weder sehen noch hören, riechen oder schmecken können. Und dennoch ist sie vorhanden, auch wenn wir kein Mobiltelefon ans Ohr halten und nicht gerade unter einer Hochspannungsleitung spazieren gehen. Das Phänomen der elektromagnetischen Strahlenbelastung wird – oft ein wenig abwertend – umgangssprachlich Elektrosmog genannt. Wie gefährlich Elektrosmog ist, ist umstritten.

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Versicherungen interessieren sich für das Risiko

Versicherungsunternehmen, die Produkthaftungsrisiken übernehmen, beschäftigen sich seit langem mit Elektrosmog. Haftungsmaßstab nach dem Produkthaftungsgesetz ist nämlich der jeweilige Stand der Wissenschaft und Technik. Unterstellt, in dreißig Jahren gäbe es nachgewiesene Erkrankungen durch Handy-Strahlung, könnten Opfer-Anwälte versuchen nachweisen, dass man um die Gefährlichkeit von elektromagnetischer Strahlung bereits in unserer Zeit gewusst habe. Gänzlich ausgeschlossen ist das nicht. Schließlich wurde die Gefährlichkeit von Röntgenstrahlen und Asbest auch erst mit deutlicher Zeitverzögerung erkannt. Und dann würde es für die Haftpflichtversicherer der Mobilfunk-Betreiber und Smartphone-Hersteller sehr teuer. Informieren Sie sich unter www.elektrosmogalarm.com im Detail zum Thema Elektrosmog.

Vorgeschriebene Grenzwerte

Schlüssige Nachweise für schädliche Einflüsse von elektromagnetischer Strahlung auf Menschen, Tiere und Umwelt gibt es nicht. Es gibt zwar Studien, die solche Schlüsse nahelegen. Kritiker bezweifeln aber die Richtigkeit von Versuchsaufbau und Datenerhebung, eine korrekte Differenzierung zwischen thermischen und anderen Wirkungen und ganz allgemein die statistische Relevanz der Resultate. Dennoch, Vorsicht ist angebracht. Deshalb gibt es auch gesetzliche Grenzwerte, die in der 26. Bundesimmissionsschutzverordnung (BImSchV) geregelt sind. Sie basieren auf Empfehlungen eines Sachverständigengremiums, das die Weltgesundheitsorganisation berät. Elektrische und elektronische Geräte müssen danach auf ihre elektromagnetische Umweltverträglichkeit geprüft werden. Für die Belastung am Arbeitsplatz gibt es zudem eine entsprechende Arbeitsschutzverordnung.

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