Pflegereform 2017: Neues Begutachtungssystem – Pflegegrade statt Pflegestufeneinteilung

Zum 01. Januar 2017 tritt das zweite Pflegestärkungsgesetz in Kraft, das eine grundlegende Änderung bei der Beurteilung der Pflegebedürftigkeit vorsieht. Künftig spielen die psychischen Fähigkeiten der Betroffenen eine größere Rolle. Dafür hat der Gesetzgeber das Begutachtungssystem angepasst und die drei Pflegestufen durch fünf Pflegegrade ersetzt.

Stärkere Berücksichtigung geistiger Einschränkungen

In der bisherigen Pflegestufeneinteilung kam es vornehmlich darauf an, ob Pflegebedürftige aus körperlichen Gründen Hilfe benötigten. Ab 2017 gilt ein allgemeinerer Begriff der Hilfsbedürftigkeit, der umfassender als bisher psychische Einschränkungen berücksichtigt. Konkret prüfen die Gutachter die Fähigkeiten in sechs Kategorien. Sie fragen, ob sich Ältere selbst versorgen können, ob sie mobil sind und inwieweit sie soziale Kontakte pflegen können. Zudem kontrollieren sie, ob Bedürftige Gespräche folgen können und ob psychische Probleme beziehungsweise auffallendes Verhalten vorhanden sind. Der letzte Punkt betrifft die Frage, ob sie die Anweisungen des Arztes zum Beispiel bei der Medikamenteneinnahme beherzigen.

Die Umsetzung

Wer künftig Pflegegeld beantragt, wird nach diesem Begutachtungssystem beurteilt. In allen Kategorien verteilen die Prüfer Punkte, die Gesamtpunktezahl entscheidet über den Pflegegrad. Empfänger des Pflegegelds, deren Antrag 2016 oder früher bewilligt wurde, müssen sich keiner neuen Untersuchung unterziehen. Die Pflegeversicherung stuft sie automatisch in den jeweiligen Pflegegrad ein.

Wer von der Reform profitiert

Nutznießer sind vor allem Demenzkranke ohne große körperliche Einschränkung. Diese erhielten bisher kaum Leistungen. Der Kriterienkatalog ab 2017 stellt sie deutlich besser, sie haben die Chance auf einen hohen Pflegegrad. Das ist auch eine Erleichterung für die Angehörigen, die bei der schwierigen Betreuung von Demenzkranken häufig an ihre Grenzen stoßen. Sinnvolle Unterstützung finden sie dabei häufig in einer 24-Stunden-Betreuung durch Personal aus Osteuropa. Die Webseite www.24h-pflege-check.de informiert umfassend zu diesem Thema.

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