Steuervorteile für Familien: So können Sie bei der Steuer sparen

Nachwuchs wird in Deutschland gefördert. Das geschieht zum einen über das Kindergeld, zum anderen werden einige Steuervorteile für Familien gewährt.

Konz: 1000 ganz legale Steuertricks
  • Konz, Franz (Autor)
  • 848 Seiten - 04.11.2019 (Veröffentlichungsdatum) - Knaur TB (Herausgeber)

Man muss diese Steuervorteile jedoch selbst im Rahmen der Einkommensteuererklärung fristgerecht geltend machen. Beachten Sie daher die Steuertermine 2015.

Unter anderem sind Betreuungskosten, wie zum Beispiel die Kindertagesstätte zu 2/3als Sonderausgaben absetzbar, solange das Kind unter 14 Jahre alt ist. Auch die Bezahlung einer Tagesmutter oder eines Babysitters werden steuerlich mit 2/3 gefördert. Wird das Kind durch nahe Angehörige betreut, so muss eine klare und eindeutige Vereinbarung vorab festgehalten werden und der Betreuungsvertrag muss einem Fremdvergleich standhalten.

Hat das Kind eine Behinderung, sind die Kosten für die Kinderbetreuung auch über das 14 Lebensjahr hinaus steuerlich absetzbar, solange sich das Kind nicht selbstständig versorgen kann.

Die Höhe der Förderung ist jedoch auf 4.000 Euro pro Kind begrenzt. Seit 2012 dürfen alle Eltern diese Kosten geltend machen. Bis 2011 war die Absetzung der Kosten an weiteren Voraussetzungen, wie zum Beispiel dass Eltern berufstätig sein mussten, gebunden.

„Die Kinderbetreuungskosten können auf Seite 3 der Anlage Kind eingetragen werden“ erklärt Stefan Weiher, der Chefredakteur der Infoportals Steuer-Nachrichten.info. Er empfiehlt die Belege hierzu direkt mit der Einkommensteuererklärung beim Finanzamt einzureichen, um weitere Nachfragen des Finanzamtes zu vermeiden. Es empfiehlt sich, die Kinderbetreuungskosten nicht der Tagesmutter in bar mitzugeben sondern immer die Aufwendungen zu überweisen, damit man bei Unklarheiten neben der Rechnung noch weitere Belege dem Finanzamt vorlegen kann.

Zu den Kinderbetreuungskosten gehören nicht die Aufwendungen für einen Musiklehrer. Das Bundesministerium für Finanzen stellt klar, dass zwar das Kind in der Zeit des Unterrichts betreut wird, die unterrichtende Tätigkeit in diesen Fällen jedoch vorgeht, so dass ein Abzug der Kinderbetreuungskosten nicht möglich ist.

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