Teilversteigerung – der letzte Ausweg

Die Teilversteigerung, häufig auch Teilungsversteigerung genannt, ist eine Art der Zwangsversteigerung. Sie ist immer dann notwendig, wenn mehrere Parteien eine Sache besitzen, diese aber nicht oder nicht mehr gemeinsam nutzen können oder wollen und die Sache nicht ohne einen Verkauf aufteilen können.

Immobilienversteigerung: Zwangs- und Teilversteigerung, Zwangsverwaltung, Bieterinformation...
  • Matschke, Hans Dieter (Autor)
  • 176 Seiten - 01.02.2010 (Veröffentlichungsdatum) - beck im dtv (Herausgeber)

Wen betrifft sie und warum ist sie notwendig?

Der häufigste Fall der Teilversteigerungen tritt im Rahmen von Ehescheidungen auf. Sie betrifft aber auch die Erben einer Erbengemeinschaft oder Gesellschafter einer Gesellschaft des bürgerlichen Rechts. Üblicherweise betrifft sie Ehepartner, die gemeinsam ein Haus oder Grundstück besitzen und diesen Besitz im Rahmen einer Scheidung aufteilen müssen. Zumeist ist keiner der Beteiligten in der Lage oder auch willens dem anderen Partner den anteiligen Geldwert des Besitzes auszuzahlen. Können die Partner sich in dieser Situation nicht einigen, zum Beispiel auf den Verkauf des gemeinsamen Besitzes, so kann einer der Partner bei Gericht die Teilversteigerung beantragen. Hierzu beauftragt dann das Gericht einen Gutachter mit der Immobilienbewertung.

Ist eine solche Versteigerung sinnvoll?

Aus wirtschaftlicher Sicht muss man das klar verneinen. Zumeist handelt es sich bei Scheidungen um den gemeinsamen Besitz von selbst bewohnten Immobilien, die in der Regel schon grundsätzlich nicht wertbeständig sind. Unter dem Druck dieser Zwangsversteigerung muss man zusätzlich regelmäßig massive Abschläge auf den Wert der Immobilie hinnehmen. Auf der anderen Seite ist dies bei verhärteten Fronten im Rahmen von Scheidungen oder Erbstreitigkeiten oft der einzige Ausweg.

Bild: © Thorben Wengert / PIXELIO

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