Erste Vorsorgeuntersuchungen in der Schwangerschaft

Nach einem positiven Schwangerschaftstest fragen sich viele: Wann zum Arzt, und was passiert dort? Die ersten Vorsorgeuntersuchungen bestätigen die Schwangerschaft, prüfen den Gesundheitszustand der Schwangeren, ordnen die Schwangerschaft zeitlich ein und erkennen Risiken früh.

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Die Befunde werden im Mutterpass dokumentiert. Das ist ein Heft, das während der gesamten Schwangerschaft alle wichtigen Ergebnisse sammelt und bei der Geburt gebraucht wird. In Deutschland legt die Mutterschafts-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses fest, welche Untersuchungen zur regulären Vorsorge gehören und von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt werden.

Der erste Termin: Gespräch, Untersuchung, Mutterpass

Der erste Vorsorgetermin findet möglichst bald nach der Feststellung der Schwangerschaft statt. Er beginnt mit einem ausführlichen Gespräch. Die Ärztin oder der Arzt fragt nach bisherigen Erkrankungen und Operationen, regelmäßig eingenommenen Medikamenten, früheren Schwangerschaften und Geburten, möglichen Fehlgeburten, familiären Erkrankungen und aktuellen körperlichen oder psychischen Belastungen. Auch der voraussichtliche Beginn der letzten Regelblutung ist wichtig, weil er hilft, die Schwangerschaftswoche einzuordnen. Wenn Sie schon einmal schwanger waren, bringen Sie frühere Mutterpässe mit, damit die Vorgeschichte berücksichtigt werden kann.

Danach folgen die körperlichen Untersuchungen. Dazu gehören Gewichtskontrolle, Blutdruckmessung, eine Urinprobe und eine Blutabnahme. Eine vaginale Untersuchung gehört nicht bei jedem routinemäßigen Termin zum Standard. Sie wird durchgeführt, wenn Blutungen, Schmerzen oder andere Beschwerden vorliegen. Beim ersten Termin wird in der Regel auch eine Urinprobe auf Chlamydien untersucht. Diese Infektion verläuft häufig unbemerkt, kann aber unbehandelt das Risiko für eine Frühgeburt erhöhen und bei der Geburt auf das Kind übertragen werden. Ein positiver Befund lässt sich mit Antibiotika behandeln.

Meist wird der Mutterpass beim ersten Vorsorgetermin ausgestellt. Das kann vom Zeitpunkt des Termins und vom Stand der Untersuchungen abhängen. Der Mutterpass dokumentiert den Gesundheitszustand der Mutter, den Schwangerschaftsverlauf, Blutgruppen- und Antikörperbefunde, Infektionsscreenings, Blutdruck- und Urinwerte sowie die Ergebnisse der Ultraschalluntersuchungen. Er ist bei allen weiteren Arzt- und Hebammenterminen und später bei der Geburt wichtig.

Blutdruck, Gewicht und Urin

Der Blutdruck wird bei jedem Vorsorgetermin gemessen. Ein erhöhter Blutdruck kann die Durchblutung der Plazenta beeinträchtigen. Ab etwa der 20. Schwangerschaftswoche kann er zusammen mit weiteren Befunden auf eine Präeklampsie hinweisen, eine Schwangerschaftserkrankung, die behandelt werden muss. Ein einzelner erhöhter Wert bedeutet nicht automatisch, dass eine Präeklampsie vorliegt. Entscheidend sind der Verlauf über mehrere Messungen und zusätzliche Befunde wie Eiweiß im Urin oder Beschwerden.

Das Gewicht wird ebenfalls bei jedem Termin dokumentiert. Ein einzelner Messwert ist nur begrenzt aussagekräftig, wichtiger ist die Entwicklung über mehrere Termine. Die offiziellen Informationsseiten legen keine einheitlichen Grenzwerte für eine normale Gewichtszunahme fest, weil die Ausgangslage jeder Schwangeren anders ist.

Die Urinprobe wird regelmäßig untersucht. Dabei geht es um drei Dinge: Eiweiß im Urin kann zusammen mit erhöhtem Blutdruck ein Hinweis auf eine Präeklampsie sein. Zucker im Urin kann auf eine Stoffwechselstörung hinweisen, ersetzt aber nicht den späteren standardisierten Test auf Schwangerschaftsdiabetes. Bakterien im Urin werden insbesondere bei Beschwerden untersucht, um eine Harnwegsinfektion festzustellen oder auszuschließen. Harnwegsinfektionen können in der Schwangerschaft problematischer verlaufen als außerhalb, deshalb werden sie ernst genommen und behandelt.

Bluttests in der Schwangerschaft

Bei der Blutabnahme werden mehrere Werte bestimmt, die für den Verlauf der Schwangerschaft wichtig sind.

Der Hämoglobinwert gibt Hinweise auf eine Blutarmut. Ein niedriger Wert kann mit Eisen- oder Folsäuremangel zusammenhängen. Bei auffälligen Werten sucht die Ärztin oder der Arzt nach der Ursache und leitet gegebenenfalls eine Behandlung ein.

Blutgruppe und Rhesusfaktor werden früh in der Schwangerschaft bestimmt. Besonders wichtig ist, ob die Schwangere Rhesus-D-negativ ist. Wenn das Kind Rhesus-D-positiv ist, kann das Immunsystem der Mutter Antikörper gegen die roten Blutkörperchen des Kindes bilden, die in einer späteren Schwangerschaft problematisch werden können. Zur Vorbeugung wird bei entsprechender Konstellation eine Anti-D-Prophylaxe verabreicht, typischerweise zwischen der 27. und 29. Schwangerschaftswoche sowie nach der Geburt. Eine zusätzliche Möglichkeit ist die Bestimmung des Rhesusfaktors des Kindes aus dem Blut der Mutter ab der 11. Schwangerschaftswoche, damit die Prophylaxe gezielter geplant werden kann. Die konkrete Vorgehensweise hängt vom Befund und von der Praxis ab.

Der Antikörpersuchtest prüft, ob im Blut der Schwangeren irreguläre Antikörper vorhanden sind. Bestimmte Antikörper können die roten Blutkörperchen des ungeborenen Kindes schädigen. Der Test wird in der zweiten Schwangerschaftshälfte wiederholt.

Weitere Screenings gehören zur Standardvorsorge. Der Test auf Hepatitis B zeigt, ob eine Infektion vorliegt, die bei der Geburt auf das Kind übertragen werden kann. Der Syphilis-Test erkennt eine möglicherweise unbemerkte Infektion, die unbehandelt das Risiko für eine Fehlgeburt erhöht. Röteln-Antikörper werden bestimmt, wenn kein ausreichender Impfschutz durch zwei dokumentierte Impfungen nachgewiesen ist, weil eine Erstinfektion während der Schwangerschaft das Kind gefährden kann. Ein HIV-Test gehört ebenfalls zur Vorsorge, wird aber nur nach Beratung und mit ausdrücklicher Zustimmung der Schwangeren durchgeführt. Im Mutterpass wird nur dokumentiert, dass der Test erfolgt ist, nicht das Ergebnis.

Der erste Ultraschall

Der erste reguläre Basis-Ultraschall findet zwischen der 9. und 12. Schwangerschaftswoche statt. Dabei prüft die Ärztin oder der Arzt, ob die Schwangerschaft in der Gebärmutter liegt, ob ein Embryo sichtbar ist, ob eine Herzaktion erkennbar ist und wie weit die Schwangerschaft entwickelt ist. Auch eine Mehrlingsschwangerschaft lässt sich hier erkennen. Die Messungen der Länge des Embryos helfen, die Schwangerschaftswoche und den voraussichtlichen Geburtstermin besser einzuschätzen.

Ein unauffälliger erster Ultraschall ist keine Garantie dafür, dass sich die Schwangerschaft vollständig komplikationsfrei entwickelt. Er beantwortet vor allem frühe Fragen zur Lage, zur Herzaktion und zur zeitlichen Einordnung. Die drei Basis-Ultraschalluntersuchungen im Verlauf der Schwangerschaft haben einen medizinischen Zweck: Sie sollen feststellen, ob die Schwangerschaft normal verläuft und ob sich das Kind altersgerecht entwickelt. Bei Auffälligkeiten werden weitere Untersuchungen veranlasst.

Wie oft weitere Termine folgen

Bei einer Schwangerschaft ohne besonderen Überwachungsbedarf finden die Vorsorgetermine zunächst etwa alle vier Wochen statt, ab der 32. Schwangerschaftswoche alle zwei Wochen. Bei Auffälligkeiten, Mehrlingsschwangerschaften oder Vorerkrankungen können die Abstände kürzer sein.

Im Verlauf sind drei Basis-Ultraschalluntersuchungen vorgesehen. Der zweite findet zwischen der 19. und 22. Schwangerschaftswoche statt und prüft Wachstum, Körpermaße, Fruchtwasser und Plazenta. Beim zweiten Ultraschall kann zwischen einem regulären und einem erweiterten Basis-Ultraschall gewählt werden. Beim erweiterten Ultraschall werden unter anderem Bauchwand, Wirbelsäule, Magen, Harnblase, Kopf, Hirnstrukturen und Herz genauer betrachtet. Der dritte Ultraschall folgt zwischen der 29. und 32. Schwangerschaftswoche und kontrolliert Wachstum, Lage des Kindes, Plazenta und Fruchtwasser.

Der Test auf Schwangerschaftsdiabetes findet normalerweise zwischen der 24. und 28. Schwangerschaftswoche statt und gehört damit nicht zu den ersten Untersuchungen. Beim zunächst angebotenen Screeningtest werden 50 Gramm Zucker in Wasser getrunken, nach einer Stunde wird der Blutzucker gemessen. Ist der Wert auffällig, folgt ein diagnostischer Test mit 75 Gramm Zucker, der nüchtern durchgeführt wird und drei Blutzuckermessungen umfasst. Erst wenn dieser Test auffällig ist, wird die Diagnose Schwangerschaftsdiabetes gestellt.

Was Standard ist und was Zusatzleistung

Die meisten Vorsorgeuntersuchungen können in Deutschland sowohl von Ärztinnen und Ärzten als auch von Hebammen durchgeführt werden. Die regulären Ultraschalluntersuchungen sind ärztliche Leistungen. Sie können die Betreuung zwischen Frauenarztpraxis und Hebamme aufteilen. Wichtig ist, dass die Untersuchungsergebnisse vollständig dokumentiert und zwischen den Beteiligten abgestimmt werden.

Nicht jede Untersuchung, die in der Schwangerschaft angeboten wird, gehört zur regulären Kassenleistung. Beispiele sind ein Toxoplasmose-Test ohne konkreten medizinischen Anlass, zusätzliche Ultraschalluntersuchungen ohne medizinische Indikation, bestimmte Untersuchungen der Pränataldiagnostik und nicht-invasive Tests auf bestimmte Chromosomenveränderungen. Solche Untersuchungen sind grundsätzlich freiwillig. Je nach medizinischer Begründung können sie Kassenleistungen, individuelle Gesundheitsleistungen oder Teil einer speziellen pränataldiagnostischen Abklärung sein. Vor einer Entscheidung sollten Zweck, Aussagekraft, mögliche Folgen und Kosten erklärt werden. Der erste Basis-Ultraschall gehört dagegen zur regulären Schwangerschaftsvorsorge und ist nicht dasselbe wie ein Ersttrimester-Screening oder ein nicht-invasiver Bluttest auf Chromosomenveränderungen.

Was Sie mitbringen und fragen sollten

Zum ersten Termin sollten Sie die Krankenversicherungskarte, eine Liste der regelmäßig eingenommenen Medikamente, Informationen zu Vorerkrankungen und Allergien, den Impfpass, falls vorhanden, frühere Mutterpässe und das Datum der letzten Regelblutung mitbringen. Notieren Sie sich vorher Fragen zu Beschwerden, Ernährung, Arbeit oder Medikamenten, damit Sie im Gespräch nichts vergessen.

Für die üblichen Blut- und Urinuntersuchungen müssen Sie nicht grundsätzlich nüchtern sein. Da einzelne Praxen bestimmte Laborwerte zusätzlich bestimmen können, sollten Sie bei der Terminvereinbarung fragen, ob Sie nüchtern erscheinen müssen.

Die Vorsorge ist medizinisch sinnvoll, aber freiwillig. Sie können einzelne Untersuchungen ablehnen. Bei zusätzlichen pränataldiagnostischen Untersuchungen müssen Zweck, Aussagekraft und mögliche Konsequenzen erklärt werden, und Ihre Einwilligung ist erforderlich. Ein auffälliger Einzelwert führt nicht automatisch zu einer Diagnose. Üblicherweise werden Befunde eingeordnet, kontrolliert oder durch weitere Untersuchungen ergänzt. Je nach Ergebnis können zusätzliche Termine, Ultraschallkontrollen, eine Behandlung oder die Überweisung an eine spezialisierte Praxis folgen.

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