Impfungen und Tests in der Schwangerschaft schützen entweder das ungeborene Kind direkt oder die Mutter vor schweren Krankheitsverläufen. Die Grippe- und Keuchhustenimpfung wird jeder Schwangeren empfohlen, der HIV-Test wird angeboten und bleibt freiwillig. Das Hepatitis-B-Screening sorgt dafür, dass das Neugeborene direkt nach der Geburt geschützt werden kann. Bei Röteln und Toxoplasmose zählen dagegen die Vorsorge vor der Schwangerschaft beziehungsweise Alltagsmaßnahmen.
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Welche Impfungen möglich sind
Die Ständige Impfkommission (STIKO) unterscheidet bei Impfstoffen zwei Gruppen. Totimpfstoffe enthalten abgetötete Erreger oder Erregerbestandteile. Sie sind in der Schwangerschaft grundsätzlich erlaubt, es gibt also keinen medizinischen Grund, sie zu vermeiden. Lebendimpfstoffe enthalten abgeschwächte Erreger. Sie sollen während der Schwangerschaft nicht gegeben werden. Dazu gehört die MMR-Impfung gegen Masern, Mumps und Röteln.
Im ersten Schwangerschaftsdrittel sollen Impfungen nur in dringend erforderlichen Situationen erfolgen. Eine versehentlich verabreichte Totimpfung ist kein Grund, eine Schwangerschaft zu beenden.
Grippeimpfung für jede Schwangere
Die saisonale Influenza-Impfung wird in jeder Schwangerschaft ausdrücklich empfohlen. Schwangere haben ein erhöhtes Risiko für schwere Krankheitsverläufe. Die Impfung erfolgt normalerweise ab dem zweiten Schwangerschaftsdrittel, bei Grunderkrankungen kann sie schon früher sinnvoll sein. Die mütterlichen Antikörper gehen teilweise auf das Kind über und schützen es in den ersten Lebenswochen.
Keuchhustenimpfung für den Nestschutz
Die Keuchhustenimpfung wird ebenfalls in jeder Schwangerschaft empfohlen, unabhängig davon, wann die letzte Impfung erfolgt ist. Sie soll zu Beginn des dritten Schwangerschaftsdrittels stattfinden, bei erhöhter Frühgeburtswahrscheinlichkeit bereits im zweiten. Das Ziel ist der Nestschutz: Die Antikörper der Mutter schützen das Neugeborene in den ersten Lebenswochen, bevor es selbst geimpft werden kann. Wird die Impfung verpasst, soll die Mutter in den ersten Tagen nach der Geburt geimpft werden.
COVID-19 und RSV im Überblick
Die COVID-19-Empfehlung der STIKO hat sich verändert. Nach dem Stand von Juli 2026 wird eine Auffrischimpfung in der Schwangerschaft vor allem für Frauen empfohlen, die durch Grunderkrankungen oder schwangerschaftsbedingte Komplikationen gesundheitlich stärker gefährdet sind. Die Impfung soll möglichst ab dem zweiten Trimester erfolgen.
Bei RSV, einem häufigen Atemwegserreger bei Säuglingen, gibt es in der EU einen für Schwangere zugelassenen Impfstoff. Die STIKO empfiehlt ihn derzeit jedoch nicht für Schwangere. Stattdessen empfiehlt sie eine Vorbeugung mit langwirksamen Antikörpern für alle Neugeborenen in ihrer ersten RSV-Saison. Zulassung und nationale Empfehlung sind hier zwei verschiedene Dinge.
Röteln vor der Schwangerschaft prüfen
Röteln verlaufen bei Kindern und Erwachsenen oft mild oder unbemerkt. In der Schwangerschaft können die Viren über die Plazenta auf das ungeborene Kind übergehen. Eine Infektion, besonders in der Frühschwangerschaft, kann Fehlgeburten oder schwere angeborene Schäden verursachen, etwa an Herz, Augen und Hörvermögen.
Weil der Rötelnimpfstoff ein Lebendimpfstoff ist, wird er während der Schwangerschaft nicht verabreicht. Deshalb ist der Impfschutz ein Thema für die Zeit davor. Frauen im gebärfähigen Alter sollten nach STIKO zwei Röteln-Impfstoffdosen erhalten, üblicherweise als Teil der MMR-Impfung. Wenn Impfungen oder eine frühere Erkrankung nicht nachvollziehbar sind, kann ein Bluttest klären, ob Röteln-Antikörper vorhanden sind. Der Antikörperstatus wird im Rahmen der Schwangerschaftsvorsorge berücksichtigt.
Fehlt der Schutz, wird während der Schwangerschaft nicht geimpft. Stattdessen sollten Kontakte zu Personen mit möglicher Rötelninfektion vermieden und Verdachtsfälle ärztlich abgeklärt werden. Nach der Geburt kann die Impfung mit zwei MMR-Dosen im Abstand von mindestens vier Wochen nachgeholt werden.
Röteln sind nicht mit Ringelröteln zu verwechseln. Ringelröteln werden durch ein anderes Virus verursacht, das Parvovirus B19, und haben eine eigene Diagnostik und Risikobewertung.
Toxoplasmose im Alltag vermeiden
Gegen Toxoplasmose gibt es keine Impfung. Die Infektion wird durch den Parasiten Toxoplasma gondii ausgelöst. Eine Erstinfektion während der Schwangerschaft kann auf das ungeborene Kind übergehen und zu Fehlgeburten oder schweren Erkrankungen führen, unter anderem mit Schäden an Gehirn und Augen.
Die Übertragungswege sind bekannt: rohes oder nicht ausreichend erhitztes Fleisch, Katzenkot, kontaminierte Erde oder Sand sowie ungewaschenes Obst, Gemüse und Salat. Die wichtigsten Schutzmaßnahmen sind deshalb einfache Alltagsregeln. Fleisch sollte vollständig durchgegart werden, rohe Wurstwaren sollten Schwangere meiden. Obst, Gemüse und Salat gründlich waschen, Hände nach Gartenarbeit und vor dem Essen reinigen. Das Katzenklo sollte möglichst eine andere Person übernehmen; ist das nicht möglich, helfen Handschuhe und gründliches Händewaschen.
Ein Bluttest kann zeigen, ob Antikörper vorhanden sind und damit wahrscheinlich bereits Schutz besteht. Der Test gehört jedoch nicht zur gesetzlichen Standardvorsorge. Ohne konkreten Verdacht gilt er als individuelle Gesundheitsleistung, die die Schwangere selbst bezahlt. Bei Symptomen, einem konkreten Ansteckungsrisiko oder auffälligen Befunden kann eine gezielte Untersuchung medizinisch sinnvoll sein. Wer einen Test als Selbstzahlerleistung erwägt, sollte in der Praxis nach Anlass, Aussagekraft und Kosten fragen.
HIV-Test bleibt freiwillig
Der HIV-Test wird jeder Schwangeren angeboten, ist aber keine Pflicht. Er darf nur nach ärztlicher Beratung und mit ausdrücklichem Einverständnis durchgeführt werden, und die Schwangere kann ihn ablehnen. Im Mutterpass wird nur dokumentiert, dass der Test durchgeführt wurde, nicht das Ergebnis.
Der Test ist wichtig, weil eine HIV-Infektion behandelt werden kann. Eine HIV-Infektion kann während Schwangerschaft, Geburt oder Stillzeit auf das Kind übertragen werden. Wird die Infektion rechtzeitig erkannt, senken therapeutische und geburtshilfliche Maßnahmen das Übertragungsrisiko auf unter ein Prozent. Bei unbekanntem HIV-Status wird der Test im ersten Trimester durchgeführt. Bei fortbestehendem Übertragungsrisiko kann eine Wiederholung zu Beginn des dritten Trimesters in Betracht gezogen werden.
Hepatitis B schützt das Neugeborene
Das Hepatitis-B-Screening gehört zur Schwangerschaftsvorsorge. Getestet wird auf das Hepatitis-B-Oberflächenantigen, kurz HBsAg. Ein positives Ergebnis bedeutet, dass eine relevante Hepatitis-B-Infektion vorliegen kann und weitere Untersuchungen nötig sind. Das Screening soll so früh wie möglich nach Feststellung der Schwangerschaft erfolgen, damit eine bekannte Infektion frühzeitig abgeklärt und behandelt werden kann.
Der Grund für den frühen Test ist der Schutz des Neugeborenen. Hepatitis B kann von der Mutter auf das Kind übertragen werden, besonders rund um die Geburt. Eine Infektion im Säuglingsalter führt deutlich häufiger zu einer chronischen Infektion als eine Infektion im Erwachsenenalter. Ist die Mutter HBsAg-positiv, soll das Neugeborene innerhalb von zwölf Stunden nach der Geburt eine aktive Hepatitis-B-Impfung und gleichzeitig Hepatitis-B-Immunglobulin als passive Immunisierung erhalten. Die beiden Präparate werden an unterschiedlichen Körperstellen verabreicht.
Eine Hepatitis-B-Impfung der Schwangeren selbst ist in bestimmten Fällen möglich, gehört aber nicht zur Standardimpfung jeder Schwangeren. Die Entscheidung hängt vom bisherigen Impfstatus und dem individuellen Ansteckungsrisiko ab.
