Alleiniges Sorgerecht beantragen: Voraussetzungen und Wissenswertes

Wenn sich ein Paar trennt, besteht heutzutage in der Regel das gemeinsame Sorgerecht für die Kinder, die aus dieser Beziehung hervorgegangen sind. Dies gilt nicht nur dann, wenn Mutter und Vater verheiratet waren, sondern auch bei unverheirateten Eltern. Zwar hat in solchen Fällen zunächst die Mutter das alleinige Sorgerecht, aber dank der Familienrechtsreform 2013 können auch die Väter ganz leicht und auf Antrag sogar gegen den Willen der Mutter ihre rechtliche Verantwortung als Elternteil wahrnehmen. In den meisten Fällen ist ein gemeinsames Sorgerecht für die betroffenen Kinder von Vorteil. Es gibt jedoch auch Situationen, in denen es notwendig werden kann, das alleinige Sorgerecht zu beantragen. Mehr dazu lesen Sie hier.

Meine, deine, unsere Kinder: Sorge, Umgang, Unterhalt
  • Demirci, Maria (Autor)
  • 210 Seiten - 06.10.2015 (Veröffentlichungsdatum) - C.H.Beck (Herausgeber)

Das alleinige Sorgerecht als Ausnahme

Da nach Ehescheidungen und Trennungen die gemeinsame elterliche Sorge inzwischen der Normalfall ist, müssen für ein alleiniges Sorgerecht Voraussetzungen vorliegen, die ein Abweichen von diesem Standard zwingend machen. Ein schwerwiegender Grund, der die Übertragung des Sorgerechts auf nur einen Elternteil zur Folge hat, stellt regelmäßig eine Gefährdung des Kindeswohls dar. Diese liegt nicht nur dann vor, wenn die körperliche oder psychische Gesundheit des Kindes durch Misshandlungen und schwere Erziehungsfehler beeinträchtigt wird, sondern auch, wenn das Kind vernachlässigt wird. Dies ist beispielsweise dann der Fall, wenn das Elternteil, bei dem das Kind lebt, nicht für ausreichend Nahrung und Kleidung sorgt oder es unangemessen lange unbeaufsichtigt lässt. Auch wenn sich die Kinder regelmäßig in einem Umfeld aufhalten müssen, das ihnen schaden kann, ist ein Sorgerechtsentzug möglich. Dies kann beispielsweise bei Kontakten in die Drogenszene oder zu Angehörigen einer Sekte gegeben sein. Mitunter kann auch die Veruntreuung von Geld, das dem Kind gehört, oder eine Erkrankung des betreuenden Elternteils zum Entzug des Sorgerechts führen. Bloße Streitigkeiten der Eltern oder unterschiedliche Wohnorte nach der Trennung sprechen dagegen nicht gegen das gemeinsame Sorgerecht.

Alleiniges Sorgerecht beantragen

Wenn der Vater oder die Mutter eines Kindes das alleinige Sorgerecht auf sich übertragen lassen möchte, muss zunächst beim Familiengericht ein entsprechender Antrag gestellt werden. Dies kann formlos geschehen, der Elternteil kann sich aber auch vom Jugendamt beraten lassen, welches unter gewissen Umständen die Antragsstellung übernimmt. In diesem Antrag sollte ausführlich dargelegt werden, inwiefern der andere Elternteil nicht in der Lage oder nicht geeignet ist, die elterliche Sorge weiterhin wahrzunehmen. Das Gericht prüft dann die Lebenssituation des Kindes und berücksichtigt dabei insbesondere die bestehenden sozialen Bindungen und die Möglichkeiten zur individuellen Förderung. Außerdem wird auch der Elternteil angehört, dem das Sorgerecht entzogen werden soll. Eine Befragung des Kindes kann ebenfalls erfolgen, wobei sie bei Jugendlichen ab 14 sogar vorgeschrieben ist. Das Familiengericht ist in seiner Entscheidung allerdings nicht an die Wünsche des betroffenen Kindes gebunden. Da ein Entzug des Sorgerechts eine besonders schwerwiegende Maßnahme ist, wird in vielen Fällen lediglich das Aufenthaltsbestimmungsrecht auf einen Elternteil übertragen.

Bild: bigstockphoto.com / Burdun

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