Die Familienrechtsschutzversicherung

Ein Streit vor Gericht kann enorme Kosten mit sich bringen, weshalb viele letztendlich lieber auf ihr Recht verzichten, als das Risiko der Kostenfalle einzugehen. Eine Klage kann verschiedene Instanzen nach oben klettern und schon ist nicht mehr der Streitwert im Mittelpunkt des Geschehens, sondern die Prozesskosten. So kann es vernünftig sein, eine Rechtsschutzversicherung abzuschließen. Für Familien ist es lohnenswert, eine Familienrechtsschutzversicherung abzuschließen, in der gleich alle Familienmitglieder mitversichert sind.

Nutzen und Leistung

Eine Familienrechtsschutzversicherung umfasst nicht nur Fälle, die sich im Privatbereich abspielen. Je nach Versicherung und Wünschen der Versicherten können auch betriebliche Angelegenheiten (jedoch nicht für Selbstständige, hierzu muss eine spezielle Police gewählt werden) über einen integrierten Berufsrechtsschutz eingeschlossen werden. Grundsätzlich sind Bereiche des Privatrechtsschutzes wie beispielsweise Fälle des Vertrags-, Sozial- oder Erbrechts eingeschlossen, optionale Erweiterungen bieten Schutz im Bereich des Verkehrs, des Wohnens und teilweise des Vermietens.

Leistungsträger

Wie der Name schon sagt sind in einer Familienrechtsschutzversicherung mehrere Personen versichert, zum einen Ihr Lebenspartner, mit dem Sie nicht zwangsläufig verheiratet sein, jedoch zusammenwohnen müssen, desweiteren Kinder von Ihnen oder Ihrem Lebenspartner, die minder- oder volljährig sein können, jedoch nicht verheiratet sein und noch keinem Beruf nachgehen dürfen. Details sollten vor Vertragsabschluss in den Vertragsbedingungen des Versicherers geprüft werden, da die Regelungen je nach Anbieter abweichen können. Nicht mitversichert sind zumeist die Haustiere der Familie, selbst wenn alle diese als Familienmitglieder ansehen mögen. Für diese sind spezielle Policen abzuschließen.

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