Erstlingsausstattung beantragen

Erstausstattung fürs Baby beantragen

Auf werdende Eltern, die das erste Kind erwarten, kommen für Kinderzimmer, Kinderwagen und die komplette Erstlingsausstattung erhebliche Kosten zu, die nicht alle Paare oder Alleinerziehende ohne Weiteres alleine aufbringen können. Für diejenigen, die sich in einer wirtschaftlichen Notlage befinden, gibt es verschiedene Möglichkeiten der finanziellen Unterstützung vom Staat, Stiftungen und Kirchen.

Babypedia: Elterngeld, Elternzeit, Anträge, Finanzen, Rechtsfragen, Ausstattung - Checklisten,...
  • Simoens, Anne Nina (Autor)
  • 384 Seiten - 01.03.2018 (Veröffentlichungsdatum) - Goldmann Verlag (Herausgeber)

Staatliche Unterstützung

Schwangere und Familien ohne oder mit geringem Einkommen, die Arbeitslosengeld II (Hartz IV) oder Sozialhilfe erhalten, können bei dem zuständigen Jobcenter oder Sozialamt eine einmalige finanzielle Unterstützung in Höhe von ungefähr 350 Euro zum Kauf einer Erstausstattung für das Baby beantragen. Die genaue Höhe der Hilfe wird von den Kommunen festgelegt. Diese Beantragung kann schon nach der 12. Schwangerschaftswoche, muss aber auf jeden Fall 6 bis 8 Wochen vor der Geburt des Kindes erfolgen. Sie kann formlos erfolgen und wird in der Regel ohne die Vorlage von Kostenvoranschlägen bewilligt. Im Zweifel fragen Sie frühzeitig direkt bei Ihrem zuständigen Jobcenter oder dem Sozialamt nach den Voraussetzungen für die Sonderleistungen für werdende Mütter.

Hilfe von Stiftungen

Sollte die staatliche Unterstützung nicht ausreichen, gibt es die Möglichkeit, die Hilfe von Stiftungen anzunehmen. Die prominenteste Stiftung ist die Bundesstiftung Mutter und Kind, die in der Regel mit bis zu 300 Euro für den Kauf einer Erstlingsausstattung aushilft. Unter bestimmten Voraussetzungen ist es auch möglich, bei ihr die Kostenübernahme für die Erstausstattung von einem Baby zu beantragen. Hier liegt der maximal bewilligte Betrag bei 1.200 Euro. Voraussetzung für die Hilfe der Bundesstiftung ist, dass die Schwangere ihren Wohnsitz in Deutschland hat, einen Mutterpass besitzt und sich in einer finanziellen Notlage befindet, in der sämtliche anderen Sozialleistungen nicht ausreichen oder rechtzeitig zur Verfügung stehen. Die Mittel müssen vor der Geburt des Kindes beantragt werden. Neben der Bundesstiftung gibt es in jedem Bundesland auch Länderstiftungen, die jeweils eigene Regeln und Voraussetzungen für die Leistungsvergabe haben. Den Antrag und weitere Informationen zu Bundes- und Länderstiftungen erhalten Sie bei den Schwangerschaftsberatungsstellen wie Caritas, Arbeiterwohlfahrt, pro familia, usw.

Kirchliche Fonds und soziale Einrichtungen

Schließlich bieten auch kirchliche Beratungsstellen finanzielle Unterstützung für in Not geratene werdende Mütter an, die Geld für die Erstausstattung fürs Baby beantragen und die aus kirchlichen Fonds gezahlt werden. Darüber hinaus unterstützen auch viele andere soziale Einrichtungen werdende Eltern mit Gutscheinen oder gut erhaltener Kleidung und anderen Gegenständen aus Spenden, die für die Erstausstattung genutzt werden können. Manche Gemeinden organisieren in unregelmäßigen Abständen auch spezielle Märkte, auf denen die Baby-Ausstattung sehr günstig gebraucht gekauft werden kann.

familien-frage.de

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