Kameraüberwachung zuhause und in der Familie – was ist erlaubt?

Bei einer privater Überwachung von Grundstück und Innenräumen per Video gibt es einige juristischer Fallstricke. Die vom Grundgesetz garantierte freie Entfaltung der Persönlichkeit ist ebenso zu beachten wie die europäische Datenschutz-Grundverordnung, das Bundesdatenschutzgesetz, das Recht am eigenen Bild nach dem Kunsturheberrechtsgesetz und natürlich das Strafrecht, das eine Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs mit bis zu zwei Jahren Gefängnis ahndet.

Dennoch gibt es gute und wichtige Gründe, die eine Überwachungskamera auch vor dem Gesetz rechtfertigen können. Im Außenbereich sind die Regeln recht klar – eine fest installierte, nicht schwenkbare Kamera ist erlaubt, wenn sie nur das eigene Grundstück erfasst. Nachbargrundstücke, gemeinsame oder öffentliche Wege sind tabu. Aber was gilt im Haus? Darf man eine Videoüberwachung von Familie und Hausangestellten durchführen?

Mit Einverständnis ist alles ok

Sind die gefilmten Personen einverstanden, ist eine Kameraüberwachung zuhause erlaubt. Das bedeutet, dass du Bewohner, Besucher und Angestellte über deine Videotechnik informieren musst. Bei der Wahl der Geräte setzt du am besten auf Modelle eines namhaften Herstellers, etwa eine moderne Dahua Kamera. Bei einem hochwertigen System kannst du zum Beispiel einstellen, dass die Aufnahmen nicht oder nur kurze Zeit gespeichert werden. Das dürfte Skeptiker beruhigen.

Heimliche Überwachung muss verhältnismäßig sein

Und wie sieht es aus, wenn du beispielsweise den Babysitter oder die Haushaltshilfe im Verdacht hast, zu klauen? Eine verdeckte Videoaufzeichnung kann erlaubt sein. Aber es kommt auf die Schwere des Vorwurfs an. Wenn ein paar Pralinen oder eine Cola-Dose aus dem Kühlschrank fehlen, rechtfertigt das laut Rechtsprechung keine Überwachung. Fehlendes Geld oder ein vermuteter Griff in die Schmuckschatulle dagegen schon.

Videokamera statt Babyphone

Statt des klassischen Babyphons, das nur Audio überträgt, kommen immer öfter Überwachungskameras zum Einsatz. Sie lassen sich in Smart-Home-Systeme integrieren, Bild und Ton sind aus der Ferne von jedem Ort mit Internet-Verbindung per Smartphone abrufbar. Babys und kleine Kinder können nicht rechtswirksam in die Videoüberwachung einwilligen. Hier entscheiden also die Eltern, ob das Sicherheitsbedürfnis oder das Persönlichkeitsrecht des Kindes schwerer wiegt. Juristen gehen davon aus, dass mindestens bis zum Grundschulalter eine Videokamera auch ohne Zustimmung des Kindes aktiv sein darf. Mit Einsetzen der Pubertät, spätestens ab etwa 14 Jahren, könnten sich deine Kinder aber sogar vor Gericht gegen eine Dauerüberwachung wehren. Soweit sollte es nicht kommen – sprich am besten mit deinem Kind über deine Sorgen und deine Vorstellungen, einigt euch über eine Kontrolle, mit der alle leben können. Wenn Spielkameraden zu Besuch kommen, solltest du deren Eltern über eine Videokamera informieren und sie gegebenenfalls für diese Zeit abschalten.

Sicherheit von alten Menschen

Die Frage einer Videoüberwachung zur eigenen Sicherheit stellt sich nicht nur bei Kindern, sondern auch bei älteren, pflegebedürftigen Angehörigen im Haushalt. Sind Mutter oder Vater geistig noch gut dabei, holst du einfach ihr Einverständnis ein. Problematisch ist es bei Demenz, denn hier wird eine rechtsgültige Einwilligung nicht mehr möglich sein. Kameraüberwachung ist sinnvoll, um deine Aufsichtspflicht zu erfüllen und deine Angehörigen vor Schaden zu bewahren. Dagegen dürfte nichts einzuwenden sein, wenn die Bilder nicht oder nur kurz gespeichert werden und Bad und Toilette von der Überwachung ausgenommen sind.

Bild: Bigstockphoto.com / Angelov

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