Kindergeldsätze: Beitragshöhen und Ansprüche

Kindergeldberechtigt nach dem Bundeskindergeldgesetz (BKGG) sind in Deutschland all jene Bürger, die ein Kind haben. Die Voraussetzungen sind, dass der Antragsteller deutscher Staatsbürger ist und seinen Wohnsitz in Deutschland hat. Auch bestimmte andere Personenkreise können einen Anspruch haben, wie beispielsweise in Deutschland unbeschränkt Steuerpflichtige oder Ausländer mit einer unbefristeten Aufenthaltserlaubnis. Das Kindergeld wird im Normalfall bis zum vollendeten 18. Lebensjahr gezahlt. Unter bestimmten Bedingungen kann eine Erweiterung bis zum 25. Geburtstag erreicht werden.

Theo Klein 9612 - Euro Kindergeld mit Kopfkarte Münzen, Scheine
  • Set bestehend aus:
  • 5 x 500 Euros, 5 x 200 Euro, 5 x 100 Euro, 5 x 50 Euro, 5 x 20 Euro, 5 x 10 Euro, 5 x 5 Euro
  • 2 x 2 Euro, 2 x 1 Euro, 3 x 50 Cent, 3 x 20 Cent, 3 x 10 Cent, 4 x 5 Cent, 4 x 2 Cent, 4 x 1 Cent
  • Geeignet für Kinder ab 3 Jahren

Wie hoch ist das zu erwartende Kindergeld?

Das Kindergeld staffelt sich in drei verschiedene Kindergeldsätze:

  • Für das erste und zweite Kind erhält der Antragsteller monatlich je 184 Euro,
  • für das dritte Kind wird monatlich eine Zahlung von 190 Euro getätigt.
  • Ab dem vierten und jedem weiteren Kind werden 215 Euro gezahlt.

Wichtig hierbei ist zu beachten, dass die Erhöhung nicht für alle Kinder zutrifft, sondern nur für das jeweilige Kind. Dies bedeutet dass also beispielsweise eine Familie mit vier Kindern ein Kindergeld von 773 Euro aktuell erhält. Dies setzt sich aus 2 x 184 EUR + 190 EUR  + 215 EUR an Einzelbeträgen zusammen.

Kniffe und Grundlagen

Im Normalfall richtet sie die Zählung nach den Geburtsterminen. Das älteste Kind wird als erstes Kind gezählt. Dies kann jedoch auf Antrag verändert werden, wenn Kinder aus einer früheren Beziehung bestehen. Diese(s) kann/können als Zählkind(er) und somit als erste(s) Kind(er) eingetragen werden. Hierdurch lässt sich eine Steigerung des Kindergeldes erreichen. Wichtig ist außerdem, dass wenn mehr als ein Kind zur Familie gehört, der Antragsteller für alle Kinder als Kindergeldberechtigter ausgewählt wird. Nur dann beginnt eine Zählung, sonst erhalten Sie den niedrigeren Beitrag.

Bild: bigstockphoto.com / graja

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