Kitaplatz einklagen: eine Kitaplatzklage kann sich lohnen

Du hast ein Kind im Kita-Alter und suchst verzweifelt nach einem Betreuungsplatz? Viele Eltern stehen vor dem gleichen Problem: Es gibt zu wenige Kitaplätze für die steigende Nachfrage. Die Bertelsmann-Stiftung errechnete für 2023, dass 383.600 Betreuungsplätze fehlen, davon fast 95 % in den westlichen Bundesländern. Allein im bevölkerungsreichsten Bundesland Nordrhein-Westfalen sind es rund 100.000 Plätze.

Das ist nicht nur ärgerlich, sondern auch rechtswidrig. Denn seit August 2013 haben Kinder ab dem ersten Lebensjahr einen Rechtsanspruch auf einen Kitaplatz. Was kannst du tun, wenn du keinen Platz findest? Die Antwort lautet: Kitaplatz einklagen.

Die Rechtsgrundlage

Einzelheiten des Rechtsanspruchs auf einen Kitaplatz regelt das Achte Sozialgesetzbuch (§ 24 SGB VIII). Vor Vollendung des ersten Lebensjahrs besteht der Anspruch nur unter besonderen Voraussetzungen. Ab dem ersten Lebensjahr ist das anders. Absatz 2 des genannten Paragrafen sagt klar: „Ein Kind, das das erste Lebensjahr vollendet hat, hat bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres Anspruch auf frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung oder in Kindertagespflege.“ Und auch nach dem dritten Lebensjahr gibt es verpflichtend bedarfsgerechte Angebote. Das regeln die folgenden Absätze.

Allerdings ist das bundesweit gültige Sozialgesetzbuch nur eine Rechtsquelle, die den Anspruch auf Kita-Plätze regelt. Die Bundesländer sind grundsätzlich frei in der Ausgestaltung durch Landesgesetze, Verordnungen und Richtlinien. So gibt es in Bayern zum Beispiel ein Gesetz mit dem sperrigen Titel Bayerisches Gesetz zur Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern in Kindergärten, anderen Kindertageseinrichtungen und in Tagespflege (Bayerisches Kinderbildungs- und betreuungsgesetz – BayKiBiG). In Nordrhein-Westfalen ist es das Kinderbildungsgesetz (KiBiz).

Anwaltliche Hilfe für die Kitaplatzklage

Viele Eltern geben sich mit einer Ablehnung zufrieden und denken, es sei einfach Pech, dass sie keinen Platz für ihr Kind bekommen haben. Und herbeizaubern kann die zuständige Kommune die Plätze ja nun auch nicht. Aber du bist nicht machtlos. Den Kitaplatz einklagen bedeutet, dass du dich gegen die Entscheidung der zuständigen Behörde, zum Beispiel der Stadt, wehrst und dein Recht auf einen Kitaplatz gerichtlich durchsetzt. Die Tatsache, dass es zu wenig Kitaplätze gibt, ist kein Grund, deinem Kind die Betreuung zu verweigern. Der Gesetzgeber hat nämlich den Rechtsanspruch ausdrücklich nicht unter einen Kapazitätsvorbehalt gestellt.

Das Nebeneinander von Bundes- und Landesrecht macht die Sache aber kompliziert. Die Landesgesetze können zum Beispiel regeln, dass der Anspruch erst nach Ablauf einer bestimmten Frist nach der Anmeldung besteht. Außerdem musst du daran denken, dass nicht die Erziehungsberechtigten den Anspruch haben, sondern das Kind selbst. Solche Formalia sind beim Einreichen einer Klage unbedingt zu beachten. Eine Kitaplatzklage ohne einen erfahrenen Anwalt ist deshalb nicht empfehlenswert. Der Anwalt kann dir helfen, die nötigen Unterlagen zu beschaffen, die passende Klageform zu wählen und die richtigen Argumente vorzubringen. Selbst wenn kein Kitaplatz zu bekommen ist, sind sekundäre Ansprüche auf Kostenerstattung und Schadensersatz möglich.

Unter Umständen lohnt es, bereits bei der Anmeldung des Kitaplatz-Anspruchs anwaltlichen Rat einzuholen. Denn schon zu diesem frühen Zeitpunkt können Fehler gemacht werden, die den Erfolg einer späteren Klage gefährden können. So ist zum Beispiel eine Anmeldung nur bei einer Wunscheinrichtung nicht ausreichend.

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