Wenn Sie ein Kind erwarten, zahlen Sie für die Erstausstattung und für laufende Ausgaben. Zusätzliche Untersuchungen und ein verändertes Haushaltseinkommen kommen hinzu. Eine verlässliche Gesamtsumme gibt es nicht: Sie hängt davon ab, was Sie neu kaufen, welche Leistungen die Krankenkasse übernimmt und wie sich Ihr Einkommen verändert.
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Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt für gesetzlich Versicherte grundsätzlich die reguläre Schwangerschaftsvorsorge. Die Kosten für die Erstausstattung hängen von den Anschaffungen ab; planen Sie sie getrennt von den Versicherungsleistungen.
Welche Schwangerschaftsvorsorge die Krankenkasse bezahlt
Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt reguläre Schwangerschaftsvorsorge, ärztliche Betreuung, Hebammenhilfe und Leistungen rund um die Entbindung. Dazu gehören auch drei Basis-Ultraschalluntersuchungen. Die Hebammenhilfe umfasst außerdem die Betreuung im Wochenbett. Für privat Versicherte richtet sich die Erstattung nach dem jeweiligen Tarif.
Für zusätzliche Untersuchungen ohne medizinischen Grund zahlen Sie möglicherweise selbst. Für bestimmte Untersuchungen gelten andere Regeln, wenn ein begründeter Verdacht, ein besonderes Risiko oder auffällige Befunde vorliegen. Fragen Sie vor einer Zusatzleistung bei Ihrer Krankenkasse nach, ob sie die Kosten übernimmt, und lassen Sie sich gegebenenfalls den Preis nennen. Zusätzliche Ultraschalluntersuchungen ohne medizinischen Anlass, das sogenannte „Babyfernsehen“, sind seit 2021 nicht mehr erlaubt.
Was die Erstausstattung kostet
Die Kosten für die Baby-Erstausstattung hängen davon ab, was Sie anschaffen und wie viele Dinge Sie kaufen. Auch die Entscheidung für neue oder gebrauchte Produkte spielt eine Rolle.
Das Vergleichsportal idealo beobachtete 2023 die Preise für einen Warenkorb aus verschiedenen Produktkategorien. Die Zahlen stammen aus dem ersten Quartal 2023. Sie zeigen weder die tatsächlichen Ausgaben von Familien noch aktuelle Marktpreise.
Ordnen Sie die Anschaffungen für Ihr Budget nach Bereichen: Schlafplatz und Transport, Kleidung sowie Wickeln und Pflege. Auch das Füttern gehört dazu. Prüfen Sie bei jedem Posten, was Sie vor der Geburt wirklich brauchen. Sie senken die Anfangskosten, indem Sie Anschaffungen leihen oder gebraucht kaufen. Alternativ können Sie die Ausgaben über einen längeren Zeitraum verteilen.
Laufende Kosten nach der Geburt
Nach der Geburt kommen wiederkehrende Kosten hinzu. Windeln und Wickelbedarf sowie Nahrung zählen dazu. Kleidung wird bei Größenwechseln ebenfalls nötig. Auch Pflege- und Haushaltsbedarf kommt hinzu. Betreuungskosten können später dazukommen; sie hängen unter anderem vom Wohnort und Einkommen ab.
Es gibt keine aktuellen, repräsentativen Monatszahlen zu den Kosten speziell für Babys. Das Statistische Bundesamt ermittelte für 2018 durchschnittlich 679 Euro monatliche Ausgaben für Kinder bis sechs Jahre in Paarhaushalten. Für Paarhaushalte mit einem Kind insgesamt lag der Wert bei 763 Euro. Beide Zahlen betreffen verschiedene Altersgruppen und stammen aus dem Jahr 2018. Sie sind deshalb keine passende Pauschale für das erste Babyjahr.
Einkommen und Leistungen getrennt planen
Mutterschaftsleistungen gleichen einen Teil des Einkommens während der Schutzfristen rund um die Geburt aus. Diese umfassen grundsätzlich sechs Wochen vor der Geburt, den Entbindungstag und acht Wochen danach; in bestimmten Fällen gelten längere Fristen. Bei gesetzlich Versicherten zahlt die Krankenkasse höchstens 13 Euro pro Tag. Ein Arbeitgeberzuschuss kann die Differenz zum durchschnittlichen Nettolohn ausgleichen. Wie viel Sie erhalten, hängt von Ihrer Versicherung und Ihrer Erwerbssituation ab.
Nach der Geburt können Elterngeld und Kindergeld zum Haushaltseinkommen beitragen. Beziehen Sie diese Leistungen in Ihre Finanzplanung ein, rechnen Sie sie aber nicht pauschal von den Ausgaben ab. Anspruch und Höhe richten sich nach den jeweiligen Voraussetzungen. Führen Sie eine Übersicht mit eigenen Einträgen für einmalige Anschaffungen und regelmäßige Ausgaben. Halten Sie erwartete Einnahmen ebenfalls getrennt fest.
Hilfen bei geringem Einkommen
Bei geringem Einkommen kommen je nach persönlicher Lage Mehrbedarfe oder einmalige Leistungen für die Erstausstattung infrage. Erkundigen Sie sich beim Jobcenter, welche Unterstützung für Sie gilt. Auch Personen mit wenig Einkommen ohne Bürgergeldbezug können unter bestimmten Voraussetzungen Hilfen beantragen.
Die Bundesstiftung „Mutter und Kind“ unterstützt Schwangere in Notlagen zum Beispiel bei Schwangerschaftskleidung und Erstausstattung. Den Antrag stellen Sie während der Schwangerschaft bei einer Schwangerschaftsberatungsstelle. Die Höhe richtet sich nach Ihrer Situation. Ein Rechtsanspruch besteht nicht, und bewilligte Hilfen werden nach Angaben des Familienportals nicht auf Bürgergeld oder Sozialhilfe angerechnet.
