Beratung rund um die Altersvorsorge

In den kommenden Jahren und Jahrzehnten wird Deutschland mit dem Problem einer alternden Gesellschaft konfrontiert. Immer weniger junge und arbeitsfähige Menschen müssen für immer mehr Rentner aufkommen. Auch wenn die steigende Lebenserwartung grundsätzlich erfreulich ist, so besteht doch die Gefahr, dass das Sozial- und Fürsorgesystem des Staates, welches sich über Jahrzehnte bewährt hat, in der bisherigen Form nicht mehr aufrechterhalten werden kann. Bereits heute kann nicht verschwiegen werden, dass der Staat in Zukunft nur noch eine Grundsicherung im Alter garantieren kann. Aus diesem Grunde kommt der zusätzlichen privaten Altersvorsorge eine entscheidende Bedeutung zu. Besonders die Vertreter der jüngeren und mittleren Generation sollten sich unbedingt Gedanken darüber machen, wie sie für ihr Alter wirksam vorsorgen können, um nicht in die Gefahr zu geraten, später zu verarmen.

Altersvorsorge für Dummies
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Altersvorsorge für Dummies
  • Homburg, Dieter (Autor)
  • 398 Seiten - 06.09.2017 (Veröffentlichungsdatum) - Wiley-VCH (Herausgeber)

Basisversorgung

Jeder Arbeitnehmer, der mit seinem Bruttojahresverdienst nicht die Beitragsbemessungsgrenze überschreitet, ist automatisch in der gesetzlichen Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung pflichtversichert. Diese Versicherungen funktionieren nach dem Solidarprinzip. Der Arbeitergeber und der Arbeitnehmer zahlen jeweils die Hälfte der monatlichen Beiträge. Die gesetzliche Rentenversicherung muss grundsätzlich jeden Arbeitnehmer aufnehmen, niemand darf ausgeschlossen werden. Kindererziehungszeiten und Zeiten der Pflege können teilweise auf die gesetzliche Rentenversicherung angerechnet werden.

Grundsätzlich werden die eingezahlten Beiträge nicht gespart, sondern für die Zahlungen an die jeweils laufenden Rentner verwendet. Jede Person, die regelmäßig Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung entrichtet, erwirbt sich damit automatisch eine Anwartschaft auf eine spätere Rente. Eine Auszahlung der eingezahlten Beiträge ist nicht möglich. Sinn und Zweck der gesetzlichen Rentenversicherung ist es, dass die jüngere und arbeitsfähige Generation für die ältere Generation aufkommt. In Zukunft wird sich jedoch noch zeigen müssen, ob die gesetzliche Rentenversicherung in der bisher gewohnten Form weiter bestehen kann. Zumindest ist es zu erwarten, dass es hier zu deutlichen Einschnitten kommt.

Durch die steigende Lebenserwartung befinden sich die heutigen Rentner länger im Leistungsbezug als noch die Generationen vor ihnen. Deshalb gibt es verschiedene Bestrebungen, das Rentenalter nach und nach immer weiter anzuheben. Dies kann jedoch nicht die alleinige Lösung sein. Vielmehr wird jeder künftige Rentner gezwungen sein, sich mehr oder weniger intensiv mit dem Thema Zusatzversorgung oder private Altersvorsorge auseinanderzusetzen.

Zusatzversorgung

In diese Kategorie fällt vor allem die betriebliche Altersvorsorge. Darüber hinaus ist in letzter Zeit auch immer häufiger von Lebensarbeitszeitkonten die Rede. Eine betriebliche Altersvorsorge ist dann gegeben, wenn ein Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer aufgrund eines Arbeitsverhältnisses Versorgungsleistungen im Alter, bei Invalidität und im Todesfall zusagt. Tritt Letzteres ein, dann sind die Hinterbliebenen die Bezugsberechtigten für die Leistungen.

Der Anspruch auf die betrieblichen Altersvorsorgeleistungen wird in der Regel bereits mit dem Eintritt in das Unternehmen erworben. Aus diesem Grunde kann es auch beim vorzeitigen Ausscheiden zu Problemen kommen. Die Möglichkeiten der Übernahme einer betrieblichen Altersvorsorge in ein neues Unternehmen werden jedoch nach und nach erweitert und verbessert.

Für die betriebliche Altersvorsorge gibt es im wesentlichen 5 Durchführungswege. Der Arbeitnehmer kann dabei in der Regel nicht selbst entscheiden, welcher Durchführungsweg gewählt wird. Bei den Durchführungswegen handelt es sich um die Direktzusage, die Pensionskasse, der Pensionsfonds, die Unterstützungskasse und die Direktversicherung.

Eine Direktzusage ist immer dann gegeben, wenn der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer eine unmittelbare Zusage auf die Leistungen der betrieblichen Altersvorsorge gewährt. Dabei verpflichtet sich der Arbeitgeber, dem Arbeitnehmer oder den Hinterbliebenen bei Eintritt eines Versicherungsfalles die vereinbarten Leistungen zu zahlen. Im Rahmen der Direktzusage hat der Arbeitgeber diese Leistungen grundsätzlich selbst zu erbringen.

Etwas anders verhält es sich bei einer Pensionskasse. Diese ist ein Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit, sie kann jedoch in bestimmten Fällen auch als Aktiengesellschaft fungieren. Mitglied der Pensionskasse ist entweder der Arbeitgeber oder der Arbeitnehmer, es ist jedoch auch eine beiderseitige Mitgliedschaft möglich.

Ein Pensionsfonds stellt eine selbständige Versorgungseinrichtung dar, die dem Arbeitnehmer oder seinen Hinterbliebenen einen Rentenanspruch oder einen Anspruch auf vergleichbare Leistungen garantiert.

Bei der Unterstützungskasse handelt es sich um eine rechtskräftige Versorgungseinrichtung, die jedoch keine Garantie auf Leistungen gewährt. Dies ist jedoch für den Arbeitnehmer grundsätzlich nicht von entscheidender Bedeutung, da der Arbeitgeber für die Leistungsgewährung einsteht.

Die Direktversicherung gleicht einem Lebensversicherungsvertrag. Dabei tritt der Arbeitgeber als Versicherungsnehmer auf und schließt eine Lebensversicherung auf das Leben seines Arbeitnehmers ab. Dies muss grundsätzlich immer bei einem in Deutschland zugelassenen Versicherer erfolgen. Bezugsberechtigt für die Leistungen dieser Lebensversicherung sind sowohl der Arbeitnehmer als auch seine Hinterbliebenen. Im Rahmen der Direktversicherung kann ein Anspruch auf Alters-, Invaliditäts- und Hinterbliebenenleistungen im Todesfall erworben werden. Die Direktversicherung schließt eine Rentenversicherung, eine Berufsunfähigkeitsversicherung und eine Unfallversicherung ein.

Lebensarbeitszeitkonten sind in Deutschland noch ein relativ neues Altersvorsorgemodell. Hier hat der Arbeitnehmer die Möglichkeit, Überstunden zu erarbeiten und anschließend auf ein Lebensarbeitszeitkonto einzuzahlen. Er verzichtet in diesem Fall auf eine Vergütung der zusätzlichen Arbeit oder auf einen Freizeitausgleich. Diese Überstunden werden dann als Wert angelegt und können nicht nur im Alter, sondern auch bei längeren Auszeiten oder bei einem früheren Renteneintritt rückerstattet werden. Das Wertkonto ist dann gleichbedeutend mit einem Geldwertkonto.

Zur Durchführung dieses Lebensarbeitszeitmodells hat der Betrieb einen Vertrag mit einer Versicherung abgeschlossen. Auf das Wertkonto können sowohl reguläre Gehaltsbestandteile als auch Sonderzahlungen wie zum Beispiel Urlaubs- oder Weihnachtsgeld eingezahlt werden. Auch eine Kombination aus verschiedenen Gehaltsbestandteilen ist hier möglich. Bei Renteneintritt kann dann das bestehende Wertkonto steuergünstig in eine Altersvorsorge umgewandelt werden. Lebensarbeitszeitkonten sind generell kein Ersatz für die betriebliche Altersvorsorge, sie können lediglich als Ergänzung dienen. Ziel ist hier weniger die Finanzierung der regulären Altersrente, sondern des vorzeitigen Ruhestandes.

Private Altersvorsorge

Auch dann, wenn Sie regelmäßige Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung zahlen und Anspruch auf eine betriebliche Altersvorsorge haben, sollten Sie unbedingt eine zusätzliche private Altersvorsorge in Betracht ziehen. Nicht selten wird das Risiko unterschätzt, im Alter deutliche finanzielle Einbußen hinnehmen zu müssen und dadurch den gewohnten Lebensstandard nicht mehr halten zu können. Viele künftige Rentner werden, wenn sie nicht rechtzeitig und ausreichend vorsorgen, im Alter auf die Grundsicherung angewiesen sein, die sich in etwa auf Sozialhilfeniveau befindet. Mit einer privaten Altersvorsorge können Sie rechtzeitig gegensteuern und die Gefahr der Verarmung im Alter deutlich reduzieren.

Staatlich geförderte private Altersvorsorge

In diese Kategorie fallen die Riester-Rente und die Rürup-Rente. Die Riester-Rente erhielt ihren Namen von dem ehemaligen Arbeitsminister Walter Riester, der einen ganz wesentlichen Anteil an der Einführung dieser Form der privaten Altersvorsorge hat. Für die Rürup-Rente stand der Unternehmensberater Bert Rürup Pate. Grundsätzlich sollen mit diesen beiden privaten Rentenformen unterschiedliche Zielgruppen angesprochen werden. Ihr Abschluss ist freiwillig und soll keineswegs die gesetzliche Rentenversicherung oder die betriebliche Altersvorsorge ersetzen.

Bei der Riester-Rente wird über einen bestimmten und genau festgelegten Zeitraum Kapital angespart, welches dann ab Rentenbeginn als regelmäßige monatliche Rente ausgezahlt wird. Diese Rentenzahlungen werden grundsätzlich bis ans Lebensende garantiert. Dies gilt auch dann, wenn der Versicherte über 100 Jahre alt werden sollte. Zusätzlich zur Rentenzahlung ist bei manchen Versicherern auch noch eine Einmalzahlung zu Beginn der Rente möglich. Eine Grundbedingung dafür, dass ein Anbieter für die staatlich geförderte Riester-Rente zugelassen wird ist, dass er zu Rentenbeginn mindestens die Auszahlung des eingezahlten Kapitals garantiert. In der Praxis wird dieser Betrag jedoch oft noch deutlich überschritten. Die Riester-Rente kann seit dem Jahre 2008 auch zur Anschaffung oder zum Ausbau von selbst genutztem Wohneigentum genutzt werden. Diese Form ist auch unter dem Namen Wohn-Riester bekannt. Wer Wohneigentum erworben hat und dadurch im Alter keine Miete mehr zahlen muss, kann viel leichter mit einem verringerten Einkommen auskommen.

Während der Ansparphase kann das Kapital der Riester-Rente grundsätzlich nicht veräußert, vererbt oder gepfändet werden. Ihre Altersvorsorge ist auch dann geschützt, wenn Sie Harz IV Leistungen beantragen oder in eine Insolvenz gehen müssen.

Der Abschluss der Riester-Rente ist für alle Arbeitnehmer sowie für Selbständige möglich, die Mitglied der gesetzlichen Rentenversicherung sind. Unter diese Personengruppe fallen zum Beispiel Handwerker oder Künstler, die über die Künstlersozialkasse versichert sind. Grundsätzlich ist die Rentenversicherungspflicht auch die Voraussetzung für den Abschluss einer privaten Riester-Rente. So ist sie auch für Arbeitslose und Hartz IV Empfänger möglich. Das Gleiche trifft auch auf geringfügig Beschäftigte zu, sofern sie bereit sind, auf die Freistellung von der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht zu verzichten. Einen entsprechenden Wunsch müssen sie ihrem Arbeitgeber bei der Aufnahme ihrer Tätigkeit mitteilen. Anschließend überweist er dann für sie freiwillige Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung.

Die staatliche Förderung der Riester-Rente erfolgt in zwei unterschiedlichen Varianten. Hierbei handelt es sich um die Altersvorsorgezulage und die Möglichkeit, die Beiträge zur Riester-Rente bis zu einer bestimmten Grenze als Sonderausgaben in der Steuererklärung geltend zu machen.

Förderfähig sind zum Beispiel Banksparpläne. Diese werden zu Rentenbeginn in eine Rentenversicherung umgewandelt, über die dann die Auszahlung der Rente geregelt wird. Die Riester-Förderung kann jedoch auch für klassische private Rentenversicherungen, fondsgebundene Rentenversicherungen und Fondssparpläne verwendet werden. In einigen Fällen ist auch die betriebliche Altersvorsorge über die Pensionskasse, den Pensionsfonds oder die Direktversicherung förderfähig.

Die Rürup-Rente ist eine freiwillige Versicherung, die vor allem für Selbständige, Freiberufler und gut verdienende Angestellte, die nicht unter die gesetzliche Rentenversicherungspflicht fallen, interessant sein dürfte. Diese Form der Altersvorsorge wird auch als Basisrente bezeichnet. Sie ist ebenso wie die Riester-Rente Hartz IV sicher und vor Pfändungen geschätzt. Bei der Rürup-Rente gibt es generell kein Kapitalwahlrecht. Dies heißt, dass die Zahlung der angesparten Beiträge grundsätzlich als Leibrente zu erfolgen hat. Einmalzahlungen sind hier nicht möglich. Während der Ansparphase können die Beiträge zur Rürup-Rente als Sonderausgaben steuerlich geltend gemacht werden. Förderfähig im Rahmen der Rürup-Rente sind konventionelle Rentenversicherungen, fondsgebundene Rentenversicherungen sowie britische Lebensversicherungen wie zum Beispiel die Standard Life oder die Canada Life. Auch einige Fondssparpläne können für die Rürup-Rente verwendet werden.

Staatlich nicht geförderte private Altersvorsorge

In diesen Bereich fallen vor allem Aktienfonds-Sparpläne und Immobilien. Aktienfonds Sparpläne können sowohl bei Banken, Direktbanken als auch Fondsgesellschaften abgeschlossen werden. Da sie nicht staatlich gefördert werden, bestehen hier auch keine Einschränkungen bezüglich der Verfügbarkeit. Diese ist im Prinzip immer gegeben, selbst dann, wenn Sie einmal kurzfristig Geld benötigen sollten. Dabei müssen Sie jedoch immer bedenken, dass in diesem Falle auch erhebliche Verluste drohen, da Aktienfonds Sparpläne den marktüblichen Schwankungen an der Börse unterworfen sind. Aus diesem Grunde sind sie nur für solche Geldbeträge ratsam, die über einen längeren Zeitraum nicht benötigt werden. Bei Aktienfonds wird pro Anlage ein Ausgabeaufschlag fällig. Sofern Sie monatliche Einzahlungen in den Fondssparplan tätigen, wird der Ausgabeaufschlag jeden Monat erneut berechnet. Darüber hinaus erheben die meisten Fondsgesellschaften auch noch eine Verwaltungsgebühr. Aktienfonds bieten vor allem längerfristig die Chance auf eine nicht unerhebliche Rendite.

Immobilien können ebenfalls eine gute Form der Altersvorsorge sein. Dies gilt vor allem dann, wenn Sie selbst bewohnt werden und komplett abgezahlt sind. Dadurch wird ein mietfreies Wohnen ermöglicht.

familien-frage.de

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