Auswandern mit Kindern – an die Krankenversicherung denken

Immer mehr Familien verbringen einen Teil ihres Lebens im Ausland. Die Gründe sind vielfältig – Versetzung, berufliche Neuorientierung oder ein Sabbatjahr. Die soziale Absicherung in dieser Phase ist eine wichtige Frage, die rechtzeitig zu klären ist. Vor allem eine ausreichende Krankenversicherung ist wichtig.

Während für den Urlaub mit vielen Ländern Sozialversicherungsabkommen bestehen und eine Reisekrankenversicherung für wenig Geld Lücken im Versicherungsschutz schließt, muss für einen Auslandsaufenthalt von vielen Monaten, Jahren, oder sogar für die dauerhafte Auswanderung die Krankenversicherung angepasst werden.

Das passiert mit gesetzlicher und privater Krankenversicherung

In der Europäischen Union, Island, Norwegen, Liechtenstein, der Schweiz sowie – trotz Brexit – auch in Großbritannien und Nordirland gilt die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Eine Länderliste gibt es bei deiner Krankenkasse oder bei der Deutschen Verbindungsstelle Krankenversicherung Ausland. Die deutsche Krankenversicherung kann bestehen bleiben, solange der Lebensmittelpunkt in Deutschland liegt. Kriterien hierfür sind der Hauptwohnsitz und mögliche Versicherungspflichten bzw. Leistungsansprüche aus einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung im Ausland. Behältst du die deutsche GKV, gilt auch die kostenfreie Familienversicherung für Kinder und eine(n) Partner(in) ohne eigenes Einkommen weiter. Am besten nimmst du rechtzeitig mit deiner Krankenkasse Kontakt auf, denn sie muss für den Auslandsaufenthalt das „Portable Document S1“ ausstellen. Die Leistungen der GKV richten sich nach dem Zielland – du musst also zum Beispiel klären, welche Ärzte dort eine Kassenzulassung haben, und gegebenenfalls Zuzahlungen nach nationalem Recht leisten. Ein Rücktransport nach Deutschland ist in der GKV nicht versichert.

Außerhalb des Geltungsbereichs der EHIC sowie bei Verlegung des Lebensmittelpunkts bzw. Hauptwohnsitzes ins Ausland ruht der Versicherungsschutz in der deutschen GKV. Bei (voraussichtlich) dauerhaftem Umzug ins Ausland meldest du dich und deine Familie bei der Krankenversicherung ab. Als Nachweis genügt die Abmeldebestätigung des Einwohnermeldeamts.

In der privaten Krankenversicherung (PKV) kommt es auf den individuellen Vertrag an. Wer innerhalb Europas mit seiner privaten Krankenversicherung auswandern will, kann die Versicherung meist behalten, außerhalb Europas nicht.

Versicherungspflicht im Ausland prüfen

Kommst du nach Prüfung der obigen Kriterien zu dem Ergebnis, dass du deine deutsche Krankenversicherung nicht weiterführen darfst oder möchtest, kläre zunächst, ob für dich und deine Familie in deiner neuen Heimat Versicherungspflicht besteht. Das ist häufig der Fall, wenn du als Arbeitnehmer(in) beschäftigt bist. Gibt es keine Versicherungspflicht, kannst Du eine Krankenversicherung speziell für Auswanderer abschließen wie diese internationale Krankenversicherung für Expats von Foyer Global Health. Grundsätzlich funktioniert eine solche internationale Krankenversicherung wie die Auslandsreisekrankenversicherung für den Urlaub, ist jedoch auf eine langfristige Vertragslaufzeit angelegt. Manche Tarife beinhalten auch Versicherungsschutz für den Heimaturlaub in Deutschland. Der Versicherungsumfang kann je nach Bedarf von einer reinen Notfallversorgung bis hin zur „Vollkasko“ gewählt werden. Der Preis richtet sich neben dem Leistungsumfang insbesondere nach Alter des Versicherten und dem geografischen Geltungsbereich. Jede Person, also auch Kinder, brauchen eine separate Versicherung. Mit Vereinbarung einer Selbstbeteiligung pro Versicherungsjahr lässt sich Beitrag sparen. In der Regel ist auch eine Gesundheitsprüfung erforderlich, bevor der Versicherer über die Antragsannahme entscheidet.

Vorsorgen für die Zeit nach der Rückkehr

Vielleicht endet die Zeit im Ausland irgendwann wieder, geplant oder ungeplant. Zurück in Deutschland besteht Versicherungspflicht unabhängig von einer Beschäftigung als Arbeitnehmer. Viele Menschen haben aber Schwierigkeiten, eine Versicherung zu finden, zum Beispiel aufgrund von Vorerkrankungen. Grundsätzlich muss die letzte Krankenkasse, bei der du in Deutschland versichert warst, dich wieder aufnehmen – was in der Praxis, oft nach Jahrzehnten, zu Schwierigkeiten führen kann. Die private Krankenversicherung muss dir zumindest ihren Basistarif anbieten. Eine gute Lösung ist, die PKV in Deutschland nicht vollständig zu kündigen, sondern eine Anwartschaftsversicherung zu behalten. Eine „kleine Anwartschaft“ sichert das Risiko einer Gesundheitsverschlechterung ab. Die „große Anwartschaft“ bildet zudem auch Alterungsrückstellungen und schreibt damit die Beitragsberechnung nach dem ursprünglichen Eintrittsalter fest.

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