Brandschaden – was tun?

„Was tun, wenn es brennt?“ – unzählige Kampagnen der Feuerwehr informieren über richtiges Verhalten im Brandfall. 112 anrufen, Nachbarn warnen, Löschversuch unternehmen, ohne sich selbst in Gefahr zu bringen – diese Regeln kennst du hoffentlich. Aber was ist mit der Versicherung? In deinem Vertrag zur Hausrat- und Wohngebäudeversicherung steht jede Menge Kleingedrucktes über einen Brandschaden und was zu tun ist. Das zu kennen ist wichtig, damit du deinen Schaden später vollständig ersetzt bekommst.

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Wer zahlt für das Löschen?

Du bist verpflichtet, einen Schaden abzuwenden oder jedenfalls zu mindern. Die Kosten dafür muss die Versicherung übernehmen. Aufwendungsersatz heißt das im Versicherungsrecht. Rettungsmaßnahmen, die der Versicherer anordnet, muss er in jedem Fall bezahlen. Das könnte zum Beispiel eine Trocknung des Gebäudes zur Minderung eines Löschwasserschadens sein. Ansonsten gilt: Derjenige, der den Nutzen hat, zahlt auch für die Schadenminderung.

Reicht deine Versicherungssumme nicht aus, besteht Unterversicherung, und dann wird auch der Aufwendungsersatz nur anteilig bezahlt. Tipp: Ab einer Versicherungssumme von 650 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche verzichten viele Versicherer auf die Anrechnung einer Unterversicherung. Besonders gute Verträge kennen gar keine Versicherungssumme und leisten unbegrenzt. Wenn du nicht genau weißt, was dir zusteht, kannst du dich über deutsche-schadenshilfe.de an die Deutsche Schadenshilfe wenden. Sie unterstützt dich auch, wenn du Sachverständige, Fachanwälte oder Handwerker für die Brandschadensanierung benötigst.

Achte darauf, dass ergriffene Maßnahmen angemessen sind. Den teuren Pelz als Löschdecke einzusetzen, um eine einfache Tischdecke vor einer umgefallenen Kerze zu retten, ist keine gute Idee. Schadenminderung kann auch darin bestehen, Sachen aus der Wohnung zu schaffen. Deine Hausratversicherung springt auch ein, wenn Sachen vor dem Haus gestohlen werden.

In älteren oder sehr einfachen Versicherungsverträgen sind Sengschäden möglicherweise nicht versichert. Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist, dass sich das Feuer ausbreiten konnte. Wird es aber nur durch erfolgreiches Löschen gestoppt, ist der Schaden selbstverständlich trotzdem versichert.

Kosten der öffentlichen Feuerwehr werden nicht übernommen. Diese Bestimmung verwundert zunächst, hat aber keine praktische Bedeutung. Ist eine Feuerwehr im öffentlichen Interesse tätig, darf sie dir gar keine Rechnung schreiben. Außerdem profitieren die Feuerwehren ohnehin von deiner Versicherung. Sie bekommen nämlich aus den Beiträgen Feuerschutzsteuer. Der Versicherer führt sie für dich ab, sie wird (anders als die Versicherungssteuer) nicht in deiner Beitragsrechnung ausgewiesen.

Wie schnell muss ich einen Brand der Versicherung melden?

Das Versicherungsvertragsgesetz schreibt eine unverzügliche Anzeige vor. Unverzüglich bedeutet in der Sprache der Juristen nicht „sofort“, sondern „ohne schuldhaftes Zögern“. Hoffentlich hast du den Brand unverletzt überstanden, aber falls nicht und du im Krankenhaus liegst, kann auch eine Anzeige nach mehreren Wochen noch unverzüglich sein. Ansonsten solltest du innerhalb von drei Werktagen bei der Versicherung oder deinem Vermittler anrufen, alternativ den Schaden über ein Kontaktformular auf der Webseite oder per App melden. Das geht am schnellsten.

Sprich bei größeren Schäden bitte mit dem Versicherer ab, ob du schon aufräumen, Handwerker beauftragen oder Sachen neu kaufen darfst. Du hast Zeit, denn es wird ohnehin dauern, bis die Behörden den Brandort freigeben. In vielen Verträgen sind Hotelkosten, Transport- und Lagerkosten und in der Gebäudeversicherung auch die kalkulatorische Eigenmiete versichert. Auch Aufräumungskosten sind gedeckt. Wenn du selbst arbeitest, schreibe dir die Arbeitsstunden auf. Rund 10 Euro pro Stunde zahlen die Versicherer üblicherweise dafür. Bei kleineren Schäden solltest du beschädigte Sachen nicht gleich wegwerfen. Du wirst nicht für jedes Teil einen Kassenzettel haben. Ein paar Fotos erleichtern den Nachweis des Schadens.

Unzufrieden mit der Schadensregulierung?

Du kannst verlangen, dass der Schaden durch einen Sachverständigen festgestellt wird. Der Versicherer nimmt dann auch einen Sachverständigen, die beiden einigen sich auf einen Obmann, der im Streitfall entscheidet. In vielen Verträgen sind die Kosten des Sachverständigenverfahrens mitversichert. Der Schadenfall ist die „Stunde der Wahrheit“ – bist du enttäuscht, kannst du innerhalb eines Monats den Vertrag vor dem regulären Ablauf kündigen. Um den gezahlten Beitrag auszunutzen, sollte die Kündigung erst zum Ende des laufenden Versicherungsjahrs wirken.

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