Baukindergeld – Hausbauförderung mit großzügigen Einkommensgrenzen

12.000 Euro pro Kind schenkt der Bundesinnenminister jeder Familie, die sich bis 2020 für ein Eigenheim oder eine Eigentumswohnung entscheidet. Die Bedingungen sind so gestaltet, dass auch die gutverdienende Mittelschicht in den Genuss der Förderung kommen kann. Ob die Familie in ein gekauftes Massivhaus einziehen möchte, ein Fertighaus bauen will oder der Erwerb einer Wohnung geplant ist – das Baukindergeld kann die Finanzierung erheblich erleichtern. Zwar sind die Zinsen aktuell niedrig, aber die deswegen gute Auftragslage der Bauwirtschaft verteuert auf der anderen Seite den Bau oder Erwerb einer Immobilie. Die Finanzspritze kommt da gerade recht.

Bauen!: Das große Praxis-Handbuch für Bauherren
  • Burk, Peter (Autor)
  • 384 Seiten - 23.04.2019 (Veröffentlichungsdatum) - Verbraucher-Zentrale NRW (Herausgeber)

Baukindergeld auch bei sechsstelligen Einkommen

Die Grenze für die Hausbauförderung per Baukindergeld liegt bei 90.000 Euro, wenn ein Kind im Haushalt lebt. Sie bezieht sich auf das steuerpflichtige Einkommen. Diverse Freibeträge wie zum Beispiel Werbungskosten und vor allem die Vorsorgeaufwendungen – bei Arbeitnehmern viele Beiträge zur Sozialversicherung – werden also abgezogen. Außerdem ist das Einkommen im zweiten und dritten Jahr vor der Antragstellung maßgeblich. Für 2019 wird also der Durchschnitt der Jahre 2016 und 2017 gebildet. Damit sind selbst bei nur einem zu berücksichtigenden Kind durchaus aktuelle Bruttoeinkommen jenseits der 100.000 Euro förderfähig – schauen Sie in die maßgeblichen Steuerbescheide, dort ist das steuerpflichtige Einkommen ausgewiesen. Für jedes weitere Kind steigt die Grenze um 15.000 Euro. Mitgezählt werden alle minderjährigen Kinder, für die Sie oder Ihr Lebenspartner im selben Haushalt Kindergeld bekommen. Entscheidend ist der Zeitpunkt der Antragstellung. Später geborene Kinder bleiben außen vor, im Gegenzug schadet es aber nicht, wenn ein Kind während der zehnjährigen Auszahlungszeit das 18. Lebensjahr vollendet.

Antragstellung erst nach dem Einzug

Im Gegensatz etwa zu vergünstigten KfW-Darlehen, die vor Baubeginn beantragt werden müssen, stellen Sie den Antrag auf Baukindergeld erst, wenn Sie schon eingezogen sind, dann aber unbedingt innerhalb von drei Monaten nach der amtlichen Ummeldung. Beim Kauf ist das Datum der Unterzeichnung des notariellen Kaufvertrags der Fristbeginn. Warten Sie nicht auf die grundbuchamtliche Umschreibung, denn die kann Wochen oder Monate dauern. Ansprechpartner für Fragen und den Antrag ist die KfW, die Baukindergeld unter der Produktnummer 424 führt.

Bild: Bigstockphoto.com / ababaka

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