Kinderlosenzuschlag: Beitragsätze für die Pflegeversicherung für Kinderlose

Die Versorgung von Kindern stellt für Familien in der Regel eine hohe Belastung dar. Gleichzeitig sind Kinder nach wie vor eine Sicherung für das Alter. Auch wenn die eigenen Kinder die Pflege nicht übernehmen oder unterstützen sollten, werden diese bei einer Pflegebedürftigkeit der Eltern entsprechend ihrer Leistungsfähigkeit herangezogen. Die Kinder bedeuten daher de facto eine Entlastung der öffentlichen Kassen. Dem trägt der Gesetzgeber Rechnung, in dem die Pflegeversicherung für Kinderlose teurer ist.

Praxisratgeber Pflegeversicherung: Ansprüche und Leistungen für pflegebedürftige Kinder und...
  • Wieprecht, André (Autor)
  • 248 Seiten - 08.11.2016 (Veröffentlichungsdatum) - Walhalla (Herausgeber)

Die Beitragshöhe

Kinderlose müssen einen um 0,25 Prozent erhöhen Beitragssatz für ihre Pflegeversicherung zahlen. Dieser Kinderlosenzuschlag bleibt nach den derzeitigen Regelungen konstant, während sich der Beitragssatz jährlich ändern kann. Im Jahr 2012 lag dieser bei 1,95% und stieg im Jahr 2013 auf 2,05%. Weitere Erhöhungen sind ab 1. Januar 2015 geplant. Generell sollen die Unterscheidungen zwischen kinderlosen und Versicherten mit Kindern bleiben. Auch sind insgesamt weitere Erhöhungen zu erwarten, denn die beste Versicherung nützt nichts, wenn deren Finanzierung nicht gesichert ist.

Ausnahmen

Bei den Regelungen gibt es Ausnahmen. Wer vor dem 01.01.1940 geboren wurde oder das 23. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, ist von den Zuschlägen befreit. Auch können Behinderte je nach Grad der Behinderung ganz oder teilweise vom Zuschlag ausgenommen werden. Ferner sind Bezieher von Arbeitslosengeld 2 befreit oder Personen, die freiwillig Wehr- oder Zivildienst leisten. Bei Beziehern von geringen Einkünften muss berücksichtigt werden, dass das Existenzminimum gewahrt bleiben muss.

Die Gründe für die Kinderlosigkeit werden nicht berücksichtigt, auch spielt es keine Rolle, ob der Versicherte verheiratet war oder ist. Die Kinder eines Partners zählen bei der Berechnung der Beiträge nicht, es sei denn, diese werden adoptiert.

Bild: istockphoto.com / STEEX

familien-frage.de