Bewerbungsanschreiben

Das Bewerbungsschreiben oder Bewerbungsanschreiben bildet den wichtigsten Teil jeder Bewerbung. Grundsätzlich erfährt der Empfänger durch ein korrekt formuliertes Bewerbungsanschreiben erst einmal, dass es sich überhaupt um eine Bewerbung handelt. Jedes Bewerbungsanschreiben liefert einen ersten Eindruck vom Bewerber und kann auch als seine Visitenkarte oder als seine erste Arbeitsprobe gelten. Jede gute Bewerbung soll Interesse wecken, persönliche und fachliche Stärken herausstellen und auf bisherige relevante Tätigkeiten eingehen. Grundsätzlich ist das Bewerbungsanschreiben immer auf einer weißen DIN A4 Seite anzufertigen.

STARK Training Schriftliche Bewerbung
  • Hesse, Jürgen (Autor)
  • 144 Seiten - 25.02.2015 (Veröffentlichungsdatum) - Stark Verlag (Herausgeber)

AIDA-Formel

Die AIDA-Formel ist ein wichtiger Bestandteil der Werbepsychologie. Da es sich bei jeder Bewerbung auch um eine Werbung in eigener Sache handelt, kann diese Formel grundsätzlich auch bei jedem Bewerbungsanschreiben Anwendung finden.

Der erste Buchstabe A steht dabei für Attention, was so viel bedeutet wie Aufmerksamkeit. I ist gleichbedeutend mit Interest. Dies heißt dann ganz konkret, dass mit jedem Bewerbungsanschreiben Interesse an der Person des Bewerbers geweckt werden soll. D steht für Desire und soll im Arbeitgeber den Wunsch wecken, dass er den jeweiligen Bewerber kennenlernt. Das A am Ende der AIDA-Formel soll schließlich zum Handeln auffordern und dazu führen, dass das Unternehmen den Bewerber einlädt. A steht hier für Action.

Wenn Sie sich bei Ihrem Bewerbungsanschreiben an die AIDA-Formel halten, dann haben Sie damit bereits eine die wichtige Grundlage für Ihre erfolgreiche Bewerbung gelegt und haben außerdem verstanden, dass Sie dazu in der Lage sind, sich richtig zu bewerben. Jedes Bewerbungsanschreiben bildet eine Plattform für die überzeugende und individuelle Vorstellung einer Person und damit auch ihres Könnens und ihrer Fähigkeiten. Sie sollten als Bewerber deutlich zum Ausdruck bringen, was Sie von Ihren Mitbewerbern unterscheidet und was Ihre ganz konkreten persönlichen Stärken sind. Diese sollten Sie dann auch überzeugend präsentieren können. Dabei kann der Gedanke hilfreich sein, dass Sie eine Ich-Firma sind, die ihre eigene Arbeitskraft optimal vermarkten will.

Die Beachtung der AIDA-Formel ist deshalb so wichtig, weil die meisten Personalverantwortlichen oft innerhalb von nur wenigen Augenblicken darüber entscheiden, ob der Bewerber überhaupt eine Chance hat und so in die engere Auswahl für die zu besetzende Stelle kommt. In der Stellenanzeige zeigt sich das Problem des Personalverantwortlichen. Als Bewerber sollten Sie nun versuchen, dem Betrieb klarzumachen, dass Sie genau die Person sind, die dieses Problem verstanden hat und darüber hinaus auch noch lösen kann.

Formulierung eines Bewerbungsschreibens

Jeder Text eines Bewerbungsschreibens beginnt grundsätzlich kleingeschrieben und besteht aus einem Einleitungssatz, einem Hauptteil und einem Schluss. Das Bewerbungsschreiben muss auf die jeweilige Stelle abgestimmt sein. Der Einleitungssatz besteht aus einem Absatz mit 2 bis 3 Sätzen. Er muss unbedingt die Bezeichnung der ausgeschriebenen Stelle, die Aufgabengebiete und die stichwortartige Aufzählung der persönlichen Kenntnisse enthalten. Begonnen werden könnte zum Beispiel mit solchen Formulierungen wie „Mit großem Interesse habe ich gelesen …“. Möglichst vermeiden sollten Sie hingegen Floskeln aller Art. Diese hatten in früheren Zeiten durchaus ihre Berechtigung, heute gelten sie jedoch längst als veraltet und überholt. Ihre Verwendung zeugt von wenig Professionalität und lässt Sie als Bewerber in kein gutes Licht rücken. Falls Sie im Vorfeld der Bewerbung bereits Kontakt mit dem jeweiligen Arbeitgeber per E-Mail oder per Telefon aufgenommen haben, sollten Sie dies unbedingt im Bewerbungsanschreiben erwähnen.

Der Hauptteil eines Bewerbungsschreibens dient dazu, sowohl den persönlichen Werdegang als auch besondere Kenntnisse und Fertigkeiten überzeugend darzustellen. Darüber hinaus sollten Sie es auf keinem Fall versäumen, auf die in der Stellenanzeige genannten Anforderungen einzugehen. Alle Kenntnisse, Interesse, Fähigkeiten und Qualifikationen müssen aufgezählt werden. Darüber hinaus sollte jeder Bewerber genau erklären können, warum gerade er besonders gut für die ausgeschriebene Stelle geeignet ist. Damit das Bewerbungsanschreiben übersichtlich bleibt, ist es ratsam, nach jeweils drei Sätzen einen neuen Absatz zu beginnen. Dabei ist es besonders wichtig, auf jede der gestellten Anforderungen einzugehen und gleichzeitig Übertreibungen zu vermeiden. Für jeden Bewerber ist es außerdem empfehlenswert, ein bis zwei Kenntnisse zu nennen, die zwar in der Stellenanzeige nicht erwähnt wurden, jedoch für die neue berufliche Tätigkeit durchaus nützlich sein können.

Nicht fehlen sollte auch eine Aussage darüber, was die wichtigsten Merkmale der jetzigen Tätigkeit sind und wie die Vorstellungen für die angestrebte Stelle lauten. Eventuell könnten noch weitere Angaben folgen. Diese können sich zum Beispiel auf die Gehaltsfrage oder den frühestmöglichen Eintrittstermin beziehen. Bei Letzterem ist es jedoch ratsam, grundsätzlich keinen festen Termin, sondern nur einen Zeitraum zu nennen. Mit dieser Vorgehensweise demonstrieren Sie ein gewisses Maß an Flexibilität. Wenn Sie sich derzeit noch in einem festen Arbeitsverhältnis befinden, sollten Sie den potentiellen Arbeitgeber darum bitten, die Bewerbung möglichst vertraulich zu behandeln. Auf diese Weise können Sie vermeiden, dass der neue Arbeitgeber Erkundigungen über Sie bei Ihrem jetzigen Arbeitgeber einholt, was sich im Falle einer erfolglosen Bewerbung eventuell sehr negativ auf Sie auswirken könnte. In einem Abschlusssatz dürfen Sie dann gern den Wunsch nach einem Vorstellungsgespräch äußern.

Dies könnte zum Beispiel mit den Worten: „Über eine Einladung zu einem Vorstellungsgespräch würde ich mich freuen…“ geschehen. Dabei sollten Sie es jedoch unbedingt vermeiden, dass der Arbeitgeber unter Druck gesetzt wird. Dies wäre besonders dann der Fall, wenn Sie solche Sätze verwenden würden wie: „Wann darf ich mich bei Ihnen vorstellen?“. Am Ende des Textes folgt dann nach einer Leerzeile die Grußformel. Hierfür eignet sich am besten die Formulierung „Mit freundlichen Grüßen“. Anlagen werden grundsätzlich nicht mehr einzeln aufgelistet. Es folgt nur noch das möglichst fettgedruckte Wort Anlagen am Ende des Bewerbungsschreibens. Hierfür müssen mindestens drei Zeilen Abstand zur Grußformel eingehalten werden.

Deckblatt für die Bewerbung

Das Deckblatt verleiht jeder Bewerbung ihre ganz besondere Note. Es bietet dem Bewerber die Möglichkeit, sich deutlich von seinen Mitbewerbern abzugrenzen. Gleichzeitig ist das Deckblatt jedoch nicht verpflichtend. Ob Sie ein Deckblatt für Ihre Bewerbung verwenden, liegt bei Ihnen. Grundsätzlich gehört das Deckblatt für die Bewerbung immer hinter das Anschreiben. Es ist die erste Seite der Bewerbungsmappe. Außerdem soll das Deckblatt Neugier und Sympathie beim Leser wecken. Der Titel des Deckblattes könnte zum Beispiel mit den Worten beginnen: „Bewerbung als …“. Unterhalb der Überschrift muss dann das Lichtbild angebracht werden. Weiterhin gehören auch der Vor- und Zunahme, die vollständige Anschrift sowie die Kontaktmöglichkeiten auf das Deckblatt der Bewerbung. Bezüglich der zu verwendenden Schriftarten gibt es beim Deckblatt der Bewerbung keine besonderen Vorschriften. Dies gilt auch für die Schriftgröße und die Textanordnungen.

Die dritte Seite der Bewerbung

Von der Möglichkeit, eine dritte Seite in die Bewerbungsunterlagen einzufügen, sollten Sie wirklich nur dann Gebrauch machen, wenn Sie dem Arbeitgeber noch etwas Wichtiges mitteilen möchten, was Sie nicht auf einer anderen Seite der Bewerbung unterbringen können. In allen anderen Fällen ist es immer besser, auf eine dritte Seite zu verzichten. Im ungünstigsten Fall kann sich das Einfügen einer solchen Seite sogar negativ auf Ihre Chancen bei der Bewerberauswahl auswirken. Grundsätzlich müssen Sie immer davon ausgehen, dass der Arbeitgeber keine dritte Seite erwartet und sie gerade deshalb immer besonders aufmerksam lesen wird.

Als Überschrift sollte ein aussagekräftiger Titel wie zum Beispiel: „Über mich“, „Zu meiner Person“ oder „Meine Motivation“ gewählt werden. Der gesamte Text der dritten Seite sollte nicht mehr als höchstens 15 Seiten umfassen und muss die Botschaft auf den Punkt bringen. Mit der Angabe von Datum und Ort sowie mit der Unterschrift des Bewerbers endet dann die dritte Seite. Mögliche Inhalte des Textes auf der dritten Seite könnten die Motivation zur Bewerbung, spezielle Aussagen zur Person, persönliche und fachliche Informationen, besondere Kompetenzen und Qualifikationen oder mögliche Argumente für eine Einstellung sein.

Format, Farben, Papier, Umschlag, etc.

Wenn Sie eine Bewerbung schreiben, dann müssen Sie bestimmte formale Anforderungen beachten. Grundsätzlich sollte für ein Bewerbungsschreiben oder ein Bewerbungsanschreiben nur weißes Multifunktionspapier im Format A4 verwendet werden. Als Standardmaße sollten eingehalten werden: Seitenrand links: 24,1 mm, Seitenrand rechts: mindestens 8,1 mm, Seitenrand unten: 16,9 mm, Seitenrand oben: ebenfalls 16,9 mm. Als Schriftarten können grundsätzlich alle Standardschriftarten verwendet werden. Besonders geeignet sind jedoch Arial oder Times New Roman. Diese sind sehr leicht und gut zu lesen. Verschnörkelte Schriftarten sollten Sie unbedingt vermeiden. Als Schriftgröße sind 12 Punkt obligatorisch. Auch an die Silbentrennung müssen Sie grundsätzlich immer denken.

Der Kopf des Anschreibens hat folgende Angaben zu enthalten: Absender, Empfänger, Betreff und Anrede. Der Absender wird im Block links oben platziert und muss den Namen, die Straße, die Haus-Nr., die Postleitzahl, die Telefonnummer und die E-Mail-Adresse enthalten. In der gleichen Zeile, wo auch der Name steht, muss das Datum und der Ort rechtsbündig geschrieben werden. Für das Datum kann dabei sowohl die numerische als auch die alphanumerische Schreibweise benutzt werden. Numerische Formen sind dabei zum Beispiel 20.06.2011 oder 2011-06-20, die alphanumerische Form wäre 20. Juni 2011.

Nach dem Absender werden vier Zeilen frei gelassen, danach folgt der Empfänger. Die Empfängerangabe muss den Namen des Unternehmens und seine Rechtsform, die Abteilung oder den Namen des Personalverantwortlichen enthalten, darüber hinaus auch noch die Straße, die Hausnummer, das Postfach, die Postleitzahl und den Ort. Anschließend werden wieder vier Zeilen freigelassen und es folgt der Betreff. Dieser muss immer einen Bezug zur aktuellen Stellenanzeige herstellen. Keinesfalls sollte er nur das Wort Bewerbung enthalten. Wenn Sie bereits angerufen haben, dann können Sie im Betreff auch einen Bezug zum Telefonat herstellen. Das Gleiche gilt für einen E-Mail-Kontakt.

Nach dem Betreff werden zwei Zeilen freigelassen und es folgt die Anrede. Ist der Ansprechpartner bekannt , sollten Sie schreiben: „Sehr geehrte Frau …“ oder „Sehr geehrter Herr…“, ansonsten: „Sehr geehrte Damen und Herren“. Auf keinem Fall dürfen hier eventuell vorhandene akademische Titel vergessen werden. Nach der Anrede und einer Leerzeile folgt dann der Text mit Einleitungssatz, Hauptteil und Schluss.

Checkliste

Sie sollten alle Bestandteile der Bewerbungsmappe überprüfen und dabei besonders darauf achten, dass das Bewerbungsschreiben lose beigelegt ist und nicht abgeheftet wird. Dies hat vor allem rechtliche Gründe, denn grundsätzlich ist das Bewerbungsschreiben an den Arbeitgeber gerichtet und geht nach dem Erhalt in sein Eigentum über. Die Bewerbungsmappe gehört hingegen immer Ihnen. Alle dem Bewerbungsschreiben beigelegten Unterlagen müssen grundsätzlich vollständig und auf dem neuesten Stand sein. Eine Bewerbung wird grundsätzlich immer auf dem normalen Postweg und nicht per Einschreiben verschickt. Besondere Bedingungen gelten bei einer Online Bewerbung.

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