Die Familienhaftpflichtversicherung

Schon eine kleine Unachtsamkeit kann Ihre finanzielle Existenz nachhaltig schädigen. Sollte durch Ihr Verhalten ein Sachschaden oder Personenschaden entstehen, haften Sie für die Kosten des Schadensersatzes. Dies kann bei Personenschäden durch Schmerzensgeld, Behandlungskosten und Langzeitgesundheitsschäden in die Millionen gehen. Auch kleinere Schäden passieren schneller als man denkt. Wenn Ihre Kinder etwa gerne bei Freunden im Internet surfen und dabei versehentlich mit einem Virus den Rechner und die Daten schädigen, haften Sie für den entstandenen Schaden. Gegen solche Risiken können Sie sich am besten mit einer Familien-Haftpflichtversicherung absichern.

Der Versicherungs-Ratgeber - Was wirklich wichtig ist für Familie, Recht, Eigentum, Auto und...
  • Isabell Pohlmann (Autor)
  • 192 Seiten - 21.08.2012 (Veröffentlichungsdatum) - Stiftung Warentest (Herausgeber)

Nutzen und Leistung

Mit einer Familienhaftpflichtversicherung sind Sie, Ihr Partner (wenn Sie verheiratet sind oder Sie ihn namentlich in der Versicherung aufnehmen lassen) sowie die in Ihrem Haushalt lebenden Kinder bei berechtigten Schadensersatzansprüchen geschützt. Haftpflichtansprüche für Personenschäden, Sachschäden und Vermögensschäden werden von der Versicherung übernommen. Ebenso wird geprüft, ob ein Schadensersatzanspruch überhaupt berechtigt ist. Dies nennt man die passive Rechtsschutzfunktion einer privaten Haftpflichtversicherung.

Ihre Kinder sind so lange in der Familien-Haftpflichtversicherung mitversichert, wie sie noch unverheiratet sind, im selben Haushalt leben und das 25. Lebensjahr noch nicht erreicht haben. Leben in Ihrer Familie Kleinkinder, sollten Sie bei der Auswahl der Police auf den Einschluss deliktunfähiger Kinder achten. Bis zum Alter von sieben Jahren gelten Kinder als deliktunfähig und sind deshalb für ihr Handeln gesetzlich nicht zur Verantwortung zu ziehen. Aus diesem Grund müsste Ihre Privathaftpflichtversicherung im Schadensfall auch keine Schadensersatzforderungen begleichen. Die meisten von Kleinkindern verursachten Schäden passieren jedoch in der direkten Nachbarschaft. So fliegt ein scharf geschossener Fußball doch gern mal durch das Wohnzimmerfenster eines Nachbarn. Damit Sie auch weiterhin ein gutes Nachbarschaftsverhältnis pflegen können, ist es gut, wenn dieser Schaden auf Wunsch von ihrer Police gedeckt wird.

Sobald die Kinder den Haushalt verlassen, heiraten oder das 25. Lebensjahr erreichen, endet deren Mitversicherung und Sie sollten ihnen einen eigenen Haftpflichtschutz mit auf den Lebensweg geben.

Weiterführendes

  • die passende Versicherung finden Sie unter www.nrloeffler.de

    Bild: bigstockphoto.com / W.Scott McGill

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