Kindergeld beantragen: Alles was du dazu wissen musst

Dass Kinder ein teures „Hobby“ sind, hast du sicher schon selbst gemerkt. Das Statistische Bundesamt packt dieses Bauchgefühl in harte Zahlen: Knapp 600 Euro im Monat kostet ein Kind bis zur Volljährigkeit durchschnittlich – das summiert sich in 18 Jahren auf rund 130.000 Euro. Das ab Juli 2019 auf 204 Euro für das erste und zweite Kind erhöhte Kindergeld (210 Euro für das dritte Kind, 235 Euro ab dem vierten Kind) deckt zwar nur ein Drittel davon ab, entlastet die Haushaltskasse aber spürbar.

Babypedia: Elterngeld, Elternzeit, Anträge, Finanzen, Rechtsfragen, Ausstattung - Checklisten,...
  • Simoens, Anne Nina (Autor)
  • 384 Seiten - 01.03.2018 (Veröffentlichungsdatum) - Goldmann Verlag (Herausgeber)

Zeitnah beantragen

Sicher, gleich nach der Geburt hat die junge Familie ein paar andere Dinge im Kopf als die Formalitäten, die mit einer Geburt einhergehen. Aber wenn du oder dein Partner ohnehin schon unterwegs sind, um Behördengänge zu erledigen, sollte der Kindergeld-Antrag unbedingt auf der Liste stehen. Rund ein bis zwei Monate braucht die Familienkasse üblicherweise, um den Antrag zu prüfen und zu bewilligen. Zwar geht dir nichts verloren, wenn du den Antrag erst etwas später stellst. Die Verjährungsfrist beträgt vier Jahre, aber diese häufig zu lesende Information täuscht. Gezahlt wird nämlich nur sechs Monate rückwirkend ab Antragstellung. Warum so lange warten? Das Geld fehlt in der Kasse. Und die ist bei den meisten Eltern nicht gerade reichlich gefüllt, wenn gerade ein Kinderzimmer eingerichtet werden musste und gleichzeitig vielleicht noch ein Einkommen wegfällt.

Antrag vorbereiten

Für die meisten Eltern kommt eine Geburt glücklicherweise nicht völlig überraschend. Du kannst also den Kindergeld-Antrag schon ein wenig vorbereiten. Zunächst prüfst du, ob du zum Kreis der Berechtigten gehörst. Deutsches Kindergeld für leibliche Kinder im selben Haushalt gibt es für EU-Bürger sowie für Staatsangehörige der EFTA-Mitgliedsstaaten Schweiz, Norwegen, Liechtenstein und Island. Du bzw. der andere Elternteil wohnt in Deutschland und arbeitet nicht im Ausland oder auf Veranlassung eines ausländischen Arbeitgebers in Deutschland. Alle Voraussetzungen erfüllt? Dann kann es losgehen. Die Zuständigkeit der Familienkasse, bei der du das Kindergeld beantragen musst, richtet sich nach der für deinen Wohnort zuständigen Arbeitsagentur. Auf der Internetseite der Arbeitsagentur findest du eine Suchfunktion nach Postleitzahl oder Ortsname. Es gibt aber auch einen bequemen Online-Antrag.

Zwei Angaben solltest du vorher schon heraussuchen, weil du sie vermutlich nicht auswendig weißt. Das ist zum einen deine Steuer-ID (nicht die Steuernummer, sondern die ab 2008 vergebene, lebenslang gültige Identifikationsnummer). Sie steht in deiner Steuererklärung bzw. im Steuerbescheid. Nicht mehr aufzufinden? Kein Problem, du kannst sie beim Bundeszentralamt für Steuern neu anfordern. Das geht im Internet unter bzst.de, kann aber einige Wochen dauern – also rechtzeitig anfragen. Außerdem brauchst du die Kindergeldnummer, wenn du schon für ein anderes Kind Kindergeld bekommst. Du findest sie auf deinem Kontoauszug. Sie besteht aus drei plus sechs Ziffern und dazwischen das Kennzeichen FK für Familienkasse.

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