Wenn Sie ein Kind erwarten, planen Sie Anschaffungen und laufende Ausgaben ein. Berücksichtigen Sie außerdem, dass das Haushaltseinkommen möglicherweise sinkt. Bei gesetzlich Versicherten übernimmt die Krankenkasse die reguläre Vorsorge und die Geburt weitgehend. Zusätzliche Untersuchungen, Wahlleistungen im Krankenhaus und bestimmte Hebammenkosten zahlen Sie je nach Entscheidung selbst.
- Hervorragender kabelloser Sound für Ihre Spiele; Dank Scout Mode hören Sie Ihre Gegner, bevor Sie von ihnen gehört werden
- Funktioniert mit PS4, PC und Mac
- Akkulaufzeit bis zu 16 Stunden. Frequenzumfang des Headsets: 20Hz ~ 20kHz
- Kopfhörer: 50-mm-Treiber mit Neodym-Magneten; Beleuchtete Ohrmuschel; Abnehmbares Kondensatormikrofon mit Geräuschunterdrückung
- Lieferumfang: Gaming Headset
Für die Schwangerschaft und das erste Jahr mit Baby gibt es keine feste Gesamtsumme. Erfassen Sie in einem Monatsplan Einmalkäufe, laufende Kosten und Leistungen wie Mutterschaftsgeld, Elterngeld und Kindergeld getrennt.
Kosten vor und nach der Geburt planen
Die Ausgaben fallen nicht gleichmäßig an. Kleidung oder ein Kinderwagen werden meist vor der Geburt gekauft, Windeln und Pflegeprodukte fallen danach regelmäßig an. Gleichzeitig verändert sich das Einkommen rund um Mutterschutz und Elternzeit.
| Zeitraum | Mögliche Ausgaben und Änderungen |
|---|---|
| Frühe Schwangerschaft | Umstandskleidung, Fahrtkosten, Hebammensuche und eventuell selbst zu zahlende Zusatzuntersuchungen |
| Mittlere Schwangerschaft | Geburtsvorbereitung, erste Anschaffungen und gegebenenfalls freiwillige Kurse |
| Letzte Wochen vor der Geburt | Transportmittel, Schlafplatz, Kleidung, Wickelbedarf und eventuell eine Hebammen-Rufbereitschaft |
| Geburt und erste Wochen danach | Mögliche Kosten für freiwillige Klinikleistungen, Windeln, Pflege und Ernährung; Wechsel zu Mutterschaftsleistungen |
| Rest des ersten Lebensjahres | Nachkäufe wegen des Wachstums, Beikost, Mobilität und je nach Wohnort Betreuungskosten |
Die Tabelle ist eine Planungshilfe, keine feste Einkaufsliste. Prüfen Sie bei jeder Ausgabe, ob sie vor der Geburt nötig ist. Ein eigener Schrank fürs Kinderzimmer oder zusätzliches Spielzeug können Sie häufig später anschaffen.
Kosten für Vorsorge und Geburt planen
Gesetzlich Versicherte erhalten die reguläre Schwangerschaftsvorsorge einschließlich der drei vorgesehenen Basis-Ultraschalluntersuchungen. Zusätzliche Untersuchungen bezahlt die Krankenkasse nicht automatisch. Sie übernimmt die Kosten unter anderem dann, wenn ein medizinischer Grund dafür vorliegt. Fragen Sie vor einer Untersuchung nach, ob sie eine Kassenleistung ist oder privat berechnet wird.
Auch Geburtsvorbereitung und Hebammenhilfe gehören teilweise zu den Kassenleistungen. Kurse für Partner oder zusätzliche Angebote wie Schwangerschaftsyoga müssen Sie möglicherweise selbst bezahlen. Gesetzlich Versicherte haben Anspruch auf Leistungen einer Hebamme, auch für die Betreuung im Wochenbett. Privatversicherte sollten den Umfang ihrer Tarifleistungen vorab prüfen. Suchen Sie früh nach einer Hebamme und klären Sie, ob eine Rufbereitschaftspauschale anfällt.
Die Krankenkassen übernehmen die reguläre Versorgung bei einer Geburt; ein Einzel- oder Familienzimmer ist eine freiwillige Wahlleistung und kann extra kosten. Bei einer stationären Entbindung entfällt für gesetzlich Versicherte die übliche Krankenhauszuzahlung. Fragen Sie die Klinik nach den Kosten für gewünschte Extras, bevor Sie diese buchen.
Baby-Erstausstattung passend auswählen
Die Kosten für die Erstausstattung hängen stark davon ab, was Sie schon besitzen, leihen oder gebraucht kaufen. Schätzungen unterscheiden sich je nach Warenlisten und Preisannahmen und sind keine aktuellen, verbindlichen Marktpreise.
Zu den teuersten Anschaffungen zählen häufig Kinderwagen und Babyschale. Auch Schlafplatz und Möbel gehören dazu. Kleidung sowie Wickel- und Pflegebedarf kommen ebenfalls hinzu. Vergleichen Sie diese Posten einzeln, statt eine umfangreiche Komplettliste als Mindestbedarf anzusetzen. Ein Kinderwagen oder eine Babyschale muss beispielsweise zu Ihrem Alltag und Transportmittel passen. Bei gebrauchten Produkten sollten Sie besonders auf Zustand, Vollständigkeit und Sicherheit achten.
Ordnen Sie die Einträge Ihrer Einkaufsliste einer von drei Gruppen zu: „vor der Geburt nötig“, „später sinnvoll“ oder „optional“. Notieren Sie daneben, was bereits vorhanden ist und was Sie leihen oder geschenkt bekommen. So sehen Sie, welche Ausgaben tatsächlich noch anstehen.
Laufende Ausgaben realistisch schätzen
Nach der Geburt kommen regelmäßige Ausgaben hinzu. Planen Sie Windeln, Wickelbedarf und Pflege jeweils mit einer eigenen Zeile im Monatsbudget ein. Legen Sie auch für Kleidung, Ernährung und spätere Nachkäufe je eine eigene Zeile an. Säuglingsmilch und Beikost planen Sie nach dem tatsächlichen Bedarf. Betreuungskosten sollten Sie anhand der Gebühren an Ihrem Wohnort ermitteln, denn dafür gibt es keine bundesweit einheitliche Elterngebühr für das erste Lebensjahr.
Eine häufig genannte Vergleichszahl des Statistischen Bundesamts liegt bei 763 Euro monatlich für Paare mit einem Kind. Sie beruht auf Daten aus dem Jahr 2018 und umfasst Ausgaben für Kinder allgemein, darunter auch Wohnen und Freizeit. Sie beschreibt daher weder aktuelle Preise noch die monatlichen Kosten eines Babys im ersten Lebensjahr. Verwenden Sie den Wert höchstens als grobe Einordnung und bauen Sie Ihr Budget aus den eigenen Ausgaben auf.
Mutterschutz, Elternzeit und Einkommen planen
Der Einkommensrückgang rund um die Geburt belastet das Haushaltsbudget oft stärker als einzelne Babykäufe. Planen Sie deshalb nicht einfach mit Ihrem bisherigen Monatsnetto. Tragen Sie die erwarteten Einnahmen für jeden Monat gesondert ein.
Die Mutterschutzfrist beginnt normalerweise sechs Wochen vor dem errechneten Geburtstermin und endet acht Wochen nach der Geburt. Für gesetzlich Versicherte richtet sich das Mutterschaftsgeld nach dem durchschnittlichen Nettolohn der letzten drei Monate vor Beginn der Schutzfrist. Es beträgt höchstens 13 Euro pro Kalendertag. Liegt der durchschnittliche Nettolohn darüber, kann ein Arbeitgeberzuschuss die Differenz ausgleichen. Für privat oder familienversicherte Frauen gelten andere Voraussetzungen.
Elternzeit ist eine unbezahlte Freistellung von der Arbeit. Elterngeld ersetzt Einkommen nur teilweise; die Höhe wird individuell berechnet. Für Basiselterngeld und ElterngeldPlus gelten gesetzliche Mindest- und Höchstbeträge. Vergleichen Sie verschiedene Bezugsmonate und mögliche Teilzeitarbeit mit dem offiziellen Elterngeldrechner. Der Rechner liefert eine unverbindliche Schätzung.
Für Geburten ab dem 1. April 2025 gilt beim Elterngeld eine Einkommensgrenze für das zu versteuernde Einkommen im Kalenderjahr vor der Geburt. Das zu versteuernde Einkommen ist nicht dasselbe wie das Bruttoeinkommen. Prüfen Sie die geltenden Voraussetzungen für Ihre Situation.
Das Kindergeld beträgt seit dem 1. Januar 2026 monatlich 259 Euro pro Kind und ist einkommensunabhängig. Es wird nach der Geburt beantragt. Nehmen Sie den erwarteten Betrag erst in die Monate auf, in denen er tatsächlich eingeht.
Monatsplan für Schwangerschaft und Baby erstellen
Eine Tabellenkalkulation oder ein Haushaltsbuch reicht aus. Legen Sie Spalten für den Monat und für erwartete Einnahmen an. Fügen Sie weitere Spalten für Einmalkäufe, laufende Ausgaben und Leistungen hinzu. Trennen Sie bereits bezahlte Beträge von geplanten Kosten. So fällt auf, wenn mehrere größere Anschaffungen in denselben Wochen liegen.
Vergleichen Sie zusätzlich drei Varianten: überwiegend geliehene oder vorhandene Ausstattung, überwiegend gebrauchte Ausstattung und überwiegend neue Ausstattung. Damit sehen Sie, welche Entscheidungen Ihr Budget am stärksten verändern. Halten Sie auch eine Rücklage für Nachkäufe frei, statt den gesamten verfügbaren Betrag vor der Geburt auszugeben.
Finanzielle Unterstützung vor der Geburt beantragen
Wenn das Geld knapp ist, fragen Sie bereits während der Schwangerschaft bei einer Schwangerschaftsberatungsstelle oder dem zuständigen Jobcenter nach Unterstützung. Wer Bürgergeld oder Sozialhilfe erhält, kann unter bestimmten Voraussetzungen zusätzliche laufende Leistungen und einmalige Zahlungen für die Erstausstattung bekommen.
Die Bundesstiftung Mutter und Kind kann Schwangere in finanzieller Notlage etwa bei Schwangerschaftskleidung und Erstausstattung unterstützen. Der Antrag läuft über eine Schwangerschaftsberatungsstelle und muss vor der Entbindung gestellt werden. Die Höhe richtet sich nach dem Einzelfall; es gibt keinen festen allgemeinen Betrag und keinen Rechtsanspruch.
